| w) Beurteilung der Eignung |
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. | |
| Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: | Siehe Vergabeunterlagen |
| Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: | -Mindestens zwei Referenzen zu inhaltlich vergleichbaren Leistungen zur Sicherung/Verwahrung von Grubenbauen des Altbergbaus. Vergleichbar sind Leistungen zu Sicherungs-, Verwahrungs-, Sanierungsarbeiten sowie Teufarbeiten im Altbergbau mit wenigstens komplexeren horizontalen Aufwältigungen. Der Abschluss der geforderten Referenzprojekte soll in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren liegen. Den sicheren Umgang mit den Vorgaben der Sächsischen Hohlraumverordnung (Sächs-HohlrVO) sowie der Strahlenschutzverordnung und dem Strahlenschutzgesetz bei den Arbeiten setzt der Auftraggeber ebenso voraus wie die technische Ausrüstung für die Erbringung der Leistungen.
Für Referenzprojekte mit dem Auftraggeber Sächsisches Oberbergamt ist die Benennung ausreichend, Referenzprojekte mit einem anderen Auftraggeber sind angemessen zu erläutern.
-Angabe Gesamtjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre; Mindest-anforderung: Der Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen hat jahresdurchschnittlich mindestens das 2-fache des angebotenen Auftragswertes betragen.
-Abgabe Eigenerklärung nach Formblatt 124 VHB (für nicht präqualifizierte Unterneh-men) oder Angabe Präqualifikation-Nr. zu einer Präqualifikation, die Anforderungen an die Zuverlässigkeit nach § 6a VOB/A umfänglich einschließt; Mindestanforderungen: Vollständige Erklärung nach Formblatt 124 VHB oder schlüssige Angabe zu Präqualifi-kations-Nr.
Die Nachweise erfolgen grundsätzlich durch Eigenerklärungen. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Nachweisen Dritter vor, die die Eigenerklärungen bestätigen. Weitere Mindestanforderungen an die Eignung sind beim Auftragsgegenstand nicht notwendig.
Der Auftragsgeber verzichtet nach § 6b Abs. 3 VOB/A auf die Vorlage von Eignungsnachweisen, wenn er bereits in deren Besitz ist. |