Bekanntmachung
Vergabeverfahren SVN NG, Los 3 (Netze) SID 2024-11 DR, Los 3
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) Registrierungsnummer: unbekannt Postanschrift: Dresdner Straße 78 A Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +49 351 3264 5101 Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Landesbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Ja |
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Weitere Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: KDN Kommunale DatenNetz GmbH Registrierungsnummer: nicht bekannt Internet-Adresse (URL): Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 01257 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland Kontaktstelle: E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +49 351 3264 5101 Fax: Art des öffentlichen Auftraggebers: Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Profil des Erwerbers (URL): |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: SID 2024-11 DR, Los 3 Titel: Vergabeverfahren SVN NG, Los 3 (Netze) Beschreibung: Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste ("SID") ist der zentrale IT-Dienstleister für die sächsische Staatverwaltung. Der SID unterstützt die Erledigung von Verwaltungsaufgaben durch den Einsatz modernster Informationstechnik und ist kompetenter und kollegialer IT-Partner für die sächsische Staatsverwaltung. Im Rahmen seiner Aufgaben ist der SID für die Fortentwicklung des Sächsischen Verwaltungsnetzes ("SVN") zuständig. Die KDN Kommunale DatenNetz GmbH ("KDN GmbH") betreibt und verwaltet das Kommunale Datennetz ("KDN") für die sächsischen Kommunen. Mit dem heutigen Sächsischen Verwaltungsnetz 2.0 ("SVN 2.0") und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Staatsverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Die Verträge zum SVN 2.0 und zum KDN III enden am 31. März 2028. Mit dem SVN Next Generation ("SVN NG") und dem auf dieser Plattform bereitzustellenden Kommunalen Datennetz IV ("KDN IV") werden für den Zeitraum nach Beendigung der genannten Verträge die Kommunikations- und IT-Infrastruktur für die Staatsverwaltung und die Kommunen in acht Losen neu ausgeschrieben. - Los 1: Dienste-Infrastruktur: Bereitstellung und Betrieb einer sicheren, effizienten und skalierbaren IT-Infrastruktur für SVN NG, basierend auf Virtualisierung und Kubernetes, sowie Housing. - Los 2: Dienste-Betrieb: Bereitstellung und Betrieb von zentralen Diensten im SVN sowie Betrieb bzw. Betriebsunterstützung für zentrale E-Government-Komponenten, Fachverfahren und weitere Dienste. - Los 3: Netze: Bereitstellung und Betrieb eines Kernnetzes und von Netzanbindungen der SVN-Standorte, von Übergängen in das Internet, das öffentliche Fernsprechnetz und weitere Netze. - Los 4: Unified Communications: Bereitstellung und Betrieb einer Unified Communications-Lösung für Telefonie, Video- und Webkonferenzen sowie weitere Dienste. - Los 5: Mobilfunk: Bereitstellung und Betrieb mobiler Sprach- und Datenkommunikation. - Los 6: Standort-Netzwerkmanagement: Bereitstellung und Betrieb von LAN, WLAN und DECT an SVN-Standorten inkl. Vor-Ort-Störungsbeseitigung sowie Bereitstellung und Betrieb eines einheitlichen WLAN-Dienstes für Beschäftigte und Gäste. - Los 7: SVN Service Desk: Bereitstellung und Betrieb des zentralen Service Desks im SVN NG. - Los 8: SVN-Koordination: Zeitliche, fachliche und organisatorische Koordination der auftragnehmer- und auftraggeberseitigen Leistungen sowie der Sicherheit im SVN NG. Gegenstand des mit der vorliegenden Auftragsbekanntmachung eröffneten losweisen Vergabeverfahrens ist das Los 3. Es handelt sich dabei um das zweite Beschaffungsvorhaben im Rahmen Projektes SVN NG. Es wird angestrebt, die weiteren losweisen Vergabeverfahren über die Realisierung des SVN NG sukzessive wie folgt bekannt zu machen: Los 1 (Dienste-Infrastruktur): am 02.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 525071-2024 (ABl. EU S 170/2024) Los 2 (Dienste-Betrieb): Dezember 2024 Los 4 (Unified Communications): Oktober 2024 Los 5 (Mobilfunk): 2025 Los 6 (Standort-Netzwerkmanagement): 2025 Los 7 (SVN Service Desk): November 2024 Los 8 (SVN-Koordination): November 2024 Der genaue Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen werden sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses ergeben. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifikation | |
CPV-Code Hauptteil: 72000000-5 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 72318000-7 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72411000-4 Weitere CPV-Code Hauptteile: 64210000-1 |
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Ort der Leistungserbringung |
Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland |
Ausschreibungsbedingungen | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht) Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Insolvenz (Konkurs) Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Einigung mit Gläubigern) Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Insolvenz (Verwaltung durch einen Insolvenzverwalter) Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB |
Grenzüberschreitendes Recht | |
Verfahren | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: (1) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Loslimitierung in Form einer Angebotslimitierung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 VgV für die Lose 7 (SVN Service Desk) und 8 (SVN-Koordination) im Verhältnis zu den übrigen Losen 1 bis 6 (Dienste-Infrastruktur, Dienste-Betrieb, Netze, Unified Communications, Mobilfunk und Standort-Netzwerkmanagement) vorgesehen ist. Die Aufgabe der SVN-Koordination ebenso wie der Betrieb des SVN Service Desks sollen unabhängig von der Ausführung der übrigen Lose 1 bis 6 erfolgen. Dienstleister, die sich auf die Lose 7 und/oder 8 bewerben, können daher kein Angebot für die Lose 1 bis 6 abgeben und umgekehrt. Im Übrigen ist keine Angebots- oder Zuschlagslimitierung vorgesehen. Interessierte Unternehmen können sich entweder auf ein einzelnes Los oder auch auf mehrere Lose bewerben sowie auf mehrere Lose den Zuschlag erhalten. (2) Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bewerber ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV). (3) Zur Laufzeit des Vertrags: Die Vertragslaufzeit unterteilt sich in mehrere Phasen der Leistungserbringung: Migrationsphase 1: 2 Jahre, ab Vertragsschluss (1. April 2026) bis 31. März 2028; Betriebsphase: 5 Jahre, ab Ende der Migrationsphase 1 bis 31. März 2033 (bei Ausübung der Verlängerungsoption bis 31. März 2036); Migrationsphase 2: 2 Jahre, ab Ende der Betriebsphase bis 31. März 2035 (bei Ausübung der Verlängerungsoption bis 31. März 2038). (4) Zur Bewertung der Teilnahmeanträge: Die Anforderungen an den Bewerber bzw. seinen Teilnahmeantrag sind als Kriterien festgelegt worden und in zwei Typen unterteilt: - Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und - Bewertungskriterien (BKriterien). Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bewerber zu erfüllen sind, d.h. die dahinterstehenden Anforderungen sind für den Bedarfsträger unverzichtbar. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "A" gekennzeichnet. Ein Nichterfüllen auch nur eines A-Kriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags im weiteren Verfahren. Als Bewertungskriterien werden Kriterien bezeichnet, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen durch die Bewerber zulassen. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet. Jedes B-Kriterium innerhalb der Eignungsprüfung wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad des Kriteriums widerspiegeln. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums führt zu einer Bewertung dieses Kriteriums mit 0 Punkten. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums, für das Mindestanforderungen definiert sind, führt automatisch zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags. (5) Zu den Auswahlkriterien: Die Auftraggeber wählen die Bewerber, die sie zur Angebotsabgabe in Los 3 auffordern, aufgrund der folgenden in Kapitel 9 des Informationsmemorandum genannten B-Kriterien aus: 1. Referenz für die Anbindung von Kundenstandorten; 2. Referenz für die Anbindung an das Internet und; 3. Referenz für die Anbindung an das öffentliche Sprachnetz. Diese B-Kriterien werden entsprechend Kapitel F 4.4 i. V. m. 4.3.3 der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB Version 2018.04 ) wie folgt bewertet: B-Kriterium 1: Referenz für die Anbindung von Kundenstandorten: 1 Punkt: zwei oder drei geeignete und vergleichbare Referenzen; 2 Punkte: zwischen vier und sechs geeignete und vergleichbare Referenzen; 3 Punkte: zwischen sieben und neun geeignete und vergleichbare Referenzen; 4 Punkte: zehn oder mehr geeignete und vergleichbare Referenzen. B-Kriterium 2: Referenz für die Anbindung an das Internet: 1 Punkt: zwei oder drei geeignete und vergleichbare Referenzen; 2 Punkte: zwischen vier und sechs geeignete und vergleichbare Referenzen; 3 Punkte: zwischen sieben und neun geeignete und vergleichbare Referenzen; 4 Punkte: zehn oder mehr geeignete und vergleichbare Referenzen. B-Kriterium 3: Referenz für die Anbindung an das öffentliche Sprachnetz: 1 Punkt: zwei oder drei geeignete und vergleichbare Referenzen; 2 Punkte: zwischen vier und sechs geeignete und vergleichbare Referenzen; 3 Punkte: zwischen sieben und neun geeignete und vergleichbare Referenzen; 4 Punkte: zehn oder mehr geeignete und vergleichbare Referenzen. Es sind insgesamt bis zu 12 Punkte erreichbar. Bei Bewerbergemeinschaft werden die Werte von allen Mitgliedern für die Wertung addiert. Gleiches gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft. Von den Bewerbern, die für die Leistungserbringung geeignet sind, werden maximal drei Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Erweisen sich mehr als drei Bewerber/ Bewerbergemeinschaften als geeignet, wird auf der Grundlage der von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften erreichten Gesamtpunkte für die Eignung eine Rangliste aufgestellt. Die drei Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Anzahl vonUnternehmensreferenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. v. § 99 GWB ausgeführt worden sind (Entscheidungskriterium). Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los. (6) Bewerberfragen sind bis spätestens zum 14. Oktober 2024, 12:00 Uhr, (Bewerberfragenfrist) einzureichen und werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beantwortet. Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform http://www.evergabe.sachsen.de. einzureichen. Telefonische Anfragen und Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. (7) Die Auftraggeber weisen darauf hin, dass die Bewerber bei einer Bewerbung für Los 3 aufgrund des geschätzten Auftragswerts des Beschaffungsvorhabens einer Melde- bzw. Erklärungspflicht nach der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen unterliegen. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Zweck | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Auktionsbedingungen | Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein |
Vertragsvergabesystem | Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt |
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Ausschreibungsbedingungen | |
Auswahlkriterien | |
Eignung zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: 1. Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2. Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags (Bereitstellung und Betrieb von Anbindungen von Kundenstandorten, von Übergängen in das Internet, das öffentliche Fernsprechnetz und weitere Netze) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Spezifischer Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags von mind. EUR 45 Mio. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 3. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe dergenannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- undVermögensschäden: jeweils mind. EUR 10 Mio., 2-fach maximiert pro Jahr Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Nachweis zum Qualitätsmanagement: Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar, insbesondereeine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer Mitgliedstaaten. Ein vergleichbarer Nachweis mussdie Umsetzung der in der ISO 9001 behandelten Aspekte eines QMS beschreiben. Die Vergleichbarkeit muss vomBewerber nachgewiesen werden. 2. Angabe über die Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren. Mindestanforderung: Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren muss in jedem dieser Jahre mindestens 50 betragen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Mindestbeschäftigtenzahl erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft. 3. Unternehmensreferenzen Allgemeine Anforderungen: Gewertet werden jeweils nur geeignete Referenzen. Wertbar ist eine Referenz, wennfolgende Punkte kumulativ erfüllt sind: a) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre bezogen auf den Tag derAuftragsbekanntmachung sein. Für Referenzen, die früher begonnen haben oder deren Vertragsende in der Zukunftliegen, müssen mindestens 12 Monate Leistung im Zeitraum der letzten drei Jahre bezogen auf den Tag derBekanntmachung liegen. b) Es sind zu jeder Referenz folgende Angaben zu machen: - Name vom Referenzauftraggeber; - Name, Telefon und E-Mailadresse eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber (jeweils freiwillig). Eine Kontaktherstellung über Bewerber muss möglich sein. - Erbringungszeitpunkt/-raum der Referenz; - Wert der Liefer- / Dienstleistung. c) Referenzen, die für das eigene Unternehmen oder mit dem eigenen Unternehmen verbundene Unternehmen erbracht wurden, sind nicht gültig. Ein Kundenauftrag kann auch bei mehreren Referenzkriterien (3a bis 3c) eingereicht werden. In diesem Fall sind dennoch in jedem Referenzkriterium die jeweils erforderlichen Angaben in den jeweiligen Abschnitten des Formblatts separat darzustellen. 3a. Unternehmensreferenzen für die Anbindung von Kundenstandorten Gefordert wird mindestens eine geeignete und vergleichbare Referenz (Mindestanforderung). Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt: a) Die Referenz muss Konzeption, Inbetriebnahme und Betrieb einer Netzinfrastruktur inkl. der Anbindung von Kundenstandorten über Glasfaser und/oder DSL und/oder vergleichbare Übertragungstechnologien und -medien enthalten. b) Über diese Netzinfrastruktur müssen mindestens 100 Kundenstandorte des Referenzauftraggebers ( Büro- und/oder Rechenzentrumsstandorte und/oder vergleichbare Standorte) verbunden sein. c) Bei der Verbindung der Standorte des Referenzauftraggebers wurden Sicherheitsmechanismen (Firewall und/oder Verschlüsselung und/oder sonstige Sicherheitsmechanismen) verwendet. d) Im Rahmen der Referenz hat der Bieter dem Referenzauftraggeber Tools und/oder Portale zur Verfügung gestellt, welche in die Prozesslandschaft des Referenzauftraggebers eingebunden wurden (z.B. Bereitstellung eines Bestell- oder Rechnungsportals für den Referenzauftraggeber). Hinweis: Dieses Eignungskriterium dient auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen). 3b. Unternehmensreferenzen für die Anbindung an das Internet Gefordert wird mindestens eine geeignete und vergleichbare Referenz (Mindestanforderung). Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt: a) Die Referenz muss Aufbau, Bereitstellung und Betrieb einer Anbindung an das Internet enthalten. b) Diese Anbindung muss mindestens mittels einer physischen 1 Gbit/s-Ethernetschnittstelle erfolgen. c) Die Referenz muss die Leistungserbringung einer Domänenregistrierung im Namen des Auftraggebers enthalten. d) Die Referenz muss die Leistungserbringung von Maßnahmen zur DDoS-Mitigation enthalten. Hinweis: Dieses Eignungskriterium dient auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen). 3c. Unternehmensreferenzen für die Anbindung an das öffentliche Sprachnetz Gefordert wird mindestens eine geeignete und vergleichbare Referenz (Mindestanforderung). Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt: a) Die Referenz muss Aufbau, Bereitstellung und Betrieb der Anbindung einer zentralen Sprachlösung an das öffentliche Sprachnetz enthalten. b) Die Anbindung der Sprachlösung muss basierend auf SIP-Trunks erfolgen. c) Die Referenz muss eine Anbindung an mehrere georedundante Standorte des Bewerbers enthalten. d) Die Referenz muss eine Dimensionierung für mindestens 500 gleichzeitig geführte Sprachverbindungen aufweisen. Hinweis: Dieses Eignungskriterium dient auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen). |
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Kandidaten | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein |
Folgen der Gewährung | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein |
Informationen über verspätete Einreichungen | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis 5 der Vergabeverordnung. |
Reservierte Teilnahme Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
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Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Informationen über Wiederholungen | |
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen an die Auftragsausführung | Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Ja Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) Registrierungsnummer: ohne Postanschrift: Dresdner Straße 78 A Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +49 351 3264 5101 |
Angaben zur Einreichung | |
Fristen I | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 20.01.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04.11.2024 12:00 Uhr |
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Gültigkeit der Angebote | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Informationen über die öffentliche Öffnung | |
-ENTFÄLLT- | |
Einreichungsformat | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://evergabe.sachsen.de |
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-191c23e826c-f748164c8e962a
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
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Ad-hoc Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) Registrierungsnummer: k.A. Postanschrift: Dresdner Straße 78 A Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +49 351 3264 5101 |
Überprüfung | |
Fristen für die Überprüfung | Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
Überprüfungsstelle | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Registrierungsnummer: nicht erforderlich Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Zweck | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Das Los 3 umfasst sowohl die physische Netzinfrastruktur (Underlay) als auch die Abbildung der logischen Netzwerke SVN NG und KDN IV (Overlay), über die die Anbindungen der Behördenstandorte zu realisieren sind. Zudem sind durch das Los 3 verschiedene abgesicherte Übergänge zu dritten Netzen zu realisieren, wie dezentrale Internetübergänge, der zentrale Internetübergang mittels zweier Internet Service Provider, der zentrale und ggf. die dezentralen Überstiege ins öffentliche Fernsprechnetz sowie der Übergang zum "Netze des Bundes-Verbindungsnetz" (NdBVN). Daneben sind vom Auftragnehmer lokale Daten- und/oder Sprachanschlüsse ohne Einbindung in das SVN NG/KDN IV auf Basis von "Standard-Geschäftsanschlüssen" zu realisieren. Vom Auftragnehmer des Loses 3 ist ein Kernnetz umzusetzen, dass mindestens zwei Kernnetzstandorte in der Bundesrepublik Deutschland über dedizierte Glasfaserverbindungen miteinander vernetzt. Das Kernnetz dient zur Verbindung der Behördenstandorte untereinander. In diesen Kernnetzstandorten sind vom Auftragnehmer seine zentralen IT-Systeme und Schnittstellen bereitzustellen und zu betreiben, die für den Betrieb der Netzinfrastruktur nötig sind. Die zentralen Netzübergänge sind vom Auftragnehmer in den Standorten des Loses 1 und in den vom Auftragnehmer des Loses 3 beizubringenden Kernnetzstandorten zu realisieren und zu betreiben. Über einen Remote Access Service können mobile Nutzer mit ihren mobilen Endgeräten über die SVN-Netzinfrastruktur auf Ressourcen im SVN sicher zugreifen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art des Auftrags | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Beginn: 01.04.2026 Ende: 31.03.2035 |
Verlängerung des Vertrags | Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Einmalige Verlängerungsoption um weitere drei Jahre (Betriebsphase). |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Ausschreibungsbedingungen | |
Zuschlagskriterien | |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Nein |