Bekanntmachung

Vergabeverfahren SVN NG, Los 3 (Netze) SID 2024-11 DR, Los 3





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Dresdner Straße 78 A
Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul
NUTS-3-Code: DED2E
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de
Telefon: +49 351 3264 5101
Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Landesbehörde
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Ja
Weitere BeschafferOffizielle Bezeichnung: KDN Kommunale DatenNetz GmbH
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Internet-Adresse (URL):
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort: 01257 Dresden
NUTS-3-Code: DED21
Land: Deutschland
Kontaktstelle:
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de
Telefon: +49 351 3264 5101
Fax:
Art des öffentlichen Auftraggebers: Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Profil des Erwerbers (URL):
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: SID 2024-11 DR, Los 3
Titel: Vergabeverfahren SVN NG, Los 3 (Netze)
Beschreibung: Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste ("SID") ist der zentrale IT-Dienstleister für die sächsische Staatverwaltung. Der SID unterstützt die Erledigung von Verwaltungsaufgaben durch den Einsatz modernster Informationstechnik und ist kompetenter und kollegialer IT-Partner für die sächsische Staatsverwaltung. Im Rahmen seiner Aufgaben ist der SID für die Fortentwicklung des Sächsischen Verwaltungsnetzes ("SVN") zuständig. Die KDN Kommunale DatenNetz GmbH ("KDN GmbH") betreibt und verwaltet das Kommunale Datennetz ("KDN") für die sächsischen Kommunen. Mit dem heutigen Sächsischen Verwaltungsnetz 2.0 ("SVN 2.0") und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Staatsverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Die Verträge zum SVN 2.0 und zum KDN III enden am 31. März 2028. Mit dem SVN Next Generation ("SVN NG") und dem auf dieser Plattform bereitzustellenden Kommunalen Datennetz IV ("KDN IV") werden für den Zeitraum nach Beendigung der genannten Verträge die Kommunikations- und IT-Infrastruktur für die Staatsverwaltung und die Kommunen in acht Losen neu ausgeschrieben.
- Los 1: Dienste-Infrastruktur: Bereitstellung und Betrieb einer sicheren, effizienten und skalierbaren IT-Infrastruktur für SVN NG, basierend auf Virtualisierung und Kubernetes, sowie Housing.
- Los 2: Dienste-Betrieb: Bereitstellung und Betrieb von zentralen Diensten im SVN sowie Betrieb bzw. Betriebsunterstützung für zentrale E-Government-Komponenten, Fachverfahren und weitere Dienste.
- Los 3: Netze: Bereitstellung und Betrieb eines Kernnetzes und von Netzanbindungen der SVN-Standorte, von Übergängen in das Internet, das öffentliche Fernsprechnetz und weitere Netze.
- Los 4: Unified Communications: Bereitstellung und Betrieb einer Unified Communications-Lösung für Telefonie, Video- und
Webkonferenzen sowie weitere Dienste.
- Los 5: Mobilfunk: Bereitstellung und Betrieb mobiler Sprach- und Datenkommunikation.
- Los 6: Standort-Netzwerkmanagement: Bereitstellung und Betrieb von LAN, WLAN und DECT an SVN-Standorten inkl. Vor-Ort-Störungsbeseitigung sowie Bereitstellung und Betrieb eines einheitlichen WLAN-Dienstes für Beschäftigte und Gäste.
- Los 7: SVN Service Desk: Bereitstellung und Betrieb des zentralen Service Desks im SVN NG.
- Los 8: SVN-Koordination: Zeitliche, fachliche und organisatorische Koordination der auftragnehmer- und auftraggeberseitigen Leistungen sowie der Sicherheit im SVN NG.

Gegenstand des mit der vorliegenden Auftragsbekanntmachung eröffneten losweisen Vergabeverfahrens ist das Los 3. Es handelt sich dabei um das zweite Beschaffungsvorhaben im Rahmen Projektes SVN NG. Es wird angestrebt, die weiteren losweisen Vergabeverfahren über die Realisierung des SVN NG sukzessive wie folgt bekannt zu machen:

Los 1 (Dienste-Infrastruktur): am 02.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 525071-2024 (ABl. EU S 170/2024)
Los 2 (Dienste-Betrieb): Dezember 2024
Los 4 (Unified Communications): Oktober 2024
Los 5 (Mobilfunk): 2025
Los 6 (Standort-Netzwerkmanagement): 2025
Los 7 (SVN Service Desk): November 2024
Los 8 (SVN-Koordination): November 2024

Der genaue Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen werden sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses ergeben.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifikation  
 CPV-Code Hauptteil: 72000000-5
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72318000-7
Weitere CPV-Code Hauptteile: 72411000-4
Weitere CPV-Code Hauptteile: 64210000-1
Ort der Leistungserbringung
Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul
NUTS-3-Code: DED2E
Land: Deutschland
Ausschreibungsbedingungen  
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht)
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Insolvenz (Konkurs)
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Einigung mit Gläubigern)
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Insolvenz (Verwaltung durch einen Insolvenzverwalter)
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Grenzüberschreitendes Recht  
VerfahrenVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: (1) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Loslimitierung in Form einer Angebotslimitierung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 VgV für die Lose 7 (SVN Service Desk) und 8 (SVN-Koordination) im Verhältnis zu den übrigen Losen 1 bis 6 (Dienste-Infrastruktur, Dienste-Betrieb, Netze, Unified Communications, Mobilfunk und Standort-Netzwerkmanagement) vorgesehen ist. Die Aufgabe der SVN-Koordination ebenso wie der Betrieb des SVN Service Desks sollen unabhängig von der Ausführung der übrigen Lose 1 bis 6 erfolgen. Dienstleister, die sich auf die Lose 7 und/oder 8 bewerben, können daher kein Angebot für die Lose 1 bis 6 abgeben und umgekehrt.
Im Übrigen ist keine Angebots- oder Zuschlagslimitierung vorgesehen. Interessierte Unternehmen können sich entweder auf ein einzelnes Los oder auch auf mehrere Lose bewerben sowie auf mehrere Lose den Zuschlag erhalten.

(2) Eignungsleihe:
Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche
Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bewerber ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV).

(3) Zur Laufzeit des Vertrags:
Die Vertragslaufzeit unterteilt sich in mehrere Phasen der Leistungserbringung: Migrationsphase 1: 2 Jahre, ab Vertragsschluss (1. April 2026) bis 31. März 2028; Betriebsphase: 5 Jahre, ab Ende der Migrationsphase 1 bis 31. März 2033 (bei Ausübung der Verlängerungsoption bis 31. März 2036); Migrationsphase 2: 2 Jahre, ab Ende der Betriebsphase bis 31. März 2035 (bei Ausübung der Verlängerungsoption bis 31. März 2038).

(4) Zur Bewertung der Teilnahmeanträge:
Die Anforderungen an den Bewerber bzw. seinen Teilnahmeantrag sind als Kriterien festgelegt worden und in zwei Typen unterteilt: - Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und - Bewertungskriterien (BKriterien). Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bewerber zu erfüllen sind, d.h. die dahinterstehenden Anforderungen sind für den Bedarfsträger unverzichtbar. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "A" gekennzeichnet. Ein Nichterfüllen auch nur eines A-Kriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags im weiteren Verfahren. Als Bewertungskriterien werden Kriterien bezeichnet, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen durch die Bewerber zulassen. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet. Jedes B-Kriterium innerhalb der Eignungsprüfung wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad des Kriteriums widerspiegeln. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums führt zu einer Bewertung dieses Kriteriums mit 0 Punkten. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums, für das Mindestanforderungen definiert sind, führt automatisch zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags.

(5) Zu den Auswahlkriterien:
Die Auftraggeber wählen die Bewerber, die sie zur Angebotsabgabe in Los 3 auffordern, aufgrund der folgenden in Kapitel 9 des Informationsmemorandum genannten B-Kriterien aus:
1. Referenz für die Anbindung von Kundenstandorten; 2. Referenz für die Anbindung an das Internet und; 3. Referenz für die Anbindung an das öffentliche Sprachnetz.
Diese B-Kriterien werden entsprechend Kapitel F 4.4 i. V. m. 4.3.3 der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB Version 2018.04 ) wie folgt bewertet:
B-Kriterium 1: Referenz für die Anbindung von Kundenstandorten: 1 Punkt: zwei oder drei geeignete und vergleichbare Referenzen; 2 Punkte: zwischen vier und sechs geeignete und vergleichbare
Referenzen; 3 Punkte: zwischen sieben und neun geeignete und vergleichbare Referenzen; 4 Punkte: zehn oder mehr geeignete und vergleichbare Referenzen.
B-Kriterium 2: Referenz für die Anbindung an das Internet: 1 Punkt: zwei oder drei geeignete und vergleichbare Referenzen; 2 Punkte: zwischen vier und sechs geeignete und vergleichbare Referenzen; 3 Punkte: zwischen sieben und neun geeignete und vergleichbare Referenzen; 4 Punkte: zehn oder mehr geeignete und vergleichbare Referenzen.
B-Kriterium 3: Referenz für die Anbindung an das öffentliche Sprachnetz: 1 Punkt: zwei oder drei geeignete und vergleichbare Referenzen; 2 Punkte: zwischen vier und sechs geeignete und vergleichbare Referenzen; 3 Punkte: zwischen sieben und neun geeignete und vergleichbare Referenzen; 4 Punkte: zehn oder mehr geeignete und vergleichbare Referenzen.
Es sind insgesamt bis zu 12 Punkte erreichbar. Bei Bewerbergemeinschaft werden die Werte von allen Mitgliedern für die Wertung addiert. Gleiches gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.

Von den Bewerbern, die für die Leistungserbringung geeignet sind, werden maximal drei Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Erweisen sich mehr als drei Bewerber/ Bewerbergemeinschaften als geeignet, wird auf der Grundlage der von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften erreichten Gesamtpunkte für die Eignung eine Rangliste aufgestellt. Die drei Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Anzahl vonUnternehmensreferenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. v. § 99 GWB ausgeführt worden sind (Entscheidungskriterium). Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los.

(6) Bewerberfragen sind bis spätestens zum 14. Oktober 2024, 12:00 Uhr, (Bewerberfragenfrist) einzureichen und werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beantwortet. Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform http://www.evergabe.sachsen.de. einzureichen. Telefonische Anfragen und Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.

(7) Die Auftraggeber weisen darauf hin, dass die Bewerber bei einer Bewerbung für Los 3 aufgrund des geschätzten Auftragswerts des Beschaffungsvorhabens einer Melde- bzw. Erklärungspflicht nach der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen unterliegen.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Zweck  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
AuktionsbedingungenEs wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
VertragsvergabesystemEs handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Ausschreibungsbedingungen  
Auswahlkriterien  
 Eignung zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:

1. Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

2. Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags (Bereitstellung und Betrieb von Anbindungen von Kundenstandorten, von Übergängen in das Internet, das öffentliche Fernsprechnetz und weitere Netze) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindestanforderung: Spezifischer Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags von mind. EUR 45 Mio. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

3. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe dergenannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- undVermögensschäden: jeweils mind. EUR 10 Mio., 2-fach maximiert pro Jahr

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Nachweis zum Qualitätsmanagement:
Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar, insbesondereeine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer Mitgliedstaaten. Ein vergleichbarer Nachweis mussdie Umsetzung der in der ISO 9001 behandelten Aspekte eines QMS beschreiben. Die Vergleichbarkeit muss vomBewerber nachgewiesen werden.

2. Angabe über die Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren.
Mindestanforderung: Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren muss in jedem dieser Jahre mindestens 50 betragen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Mindestbeschäftigtenzahl erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.

3. Unternehmensreferenzen
Allgemeine Anforderungen: Gewertet werden jeweils nur geeignete Referenzen. Wertbar ist eine Referenz, wennfolgende Punkte kumulativ erfüllt sind:
a) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre bezogen auf den Tag derAuftragsbekanntmachung sein. Für Referenzen, die früher begonnen haben oder deren Vertragsende in der Zukunftliegen, müssen mindestens 12 Monate Leistung im Zeitraum der letzten drei Jahre bezogen auf den Tag derBekanntmachung liegen.
b) Es sind zu jeder Referenz folgende Angaben zu machen:
- Name vom Referenzauftraggeber;
- Name, Telefon und E-Mailadresse eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber (jeweils freiwillig). Eine Kontaktherstellung über Bewerber muss möglich sein.
- Erbringungszeitpunkt/-raum der Referenz;
- Wert der Liefer- / Dienstleistung.
c) Referenzen, die für das eigene Unternehmen oder mit dem eigenen Unternehmen verbundene Unternehmen erbracht wurden, sind nicht gültig.
Ein Kundenauftrag kann auch bei mehreren Referenzkriterien (3a bis 3c) eingereicht werden. In diesem Fall sind dennoch in jedem Referenzkriterium die jeweils erforderlichen Angaben in den jeweiligen Abschnitten des Formblatts separat darzustellen.

3a. Unternehmensreferenzen für die Anbindung von Kundenstandorten
Gefordert wird mindestens eine geeignete und vergleichbare Referenz (Mindestanforderung).
Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt:
a) Die Referenz muss Konzeption, Inbetriebnahme und Betrieb einer Netzinfrastruktur inkl. der Anbindung von Kundenstandorten über Glasfaser und/oder DSL und/oder vergleichbare Übertragungstechnologien und -medien enthalten.
b) Über diese Netzinfrastruktur müssen mindestens 100 Kundenstandorte des Referenzauftraggebers ( Büro- und/oder Rechenzentrumsstandorte und/oder vergleichbare Standorte) verbunden sein.
c) Bei der Verbindung der Standorte des Referenzauftraggebers wurden Sicherheitsmechanismen (Firewall und/oder Verschlüsselung und/oder sonstige Sicherheitsmechanismen) verwendet.
d) Im Rahmen der Referenz hat der Bieter dem Referenzauftraggeber Tools und/oder Portale zur Verfügung gestellt, welche in die Prozesslandschaft des Referenzauftraggebers eingebunden wurden (z.B. Bereitstellung eines Bestell- oder Rechnungsportals für den Referenzauftraggeber).
Hinweis: Dieses Eignungskriterium dient auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen).

3b. Unternehmensreferenzen für die Anbindung an das Internet Gefordert wird mindestens eine geeignete und vergleichbare Referenz (Mindestanforderung).
Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt:
a) Die Referenz muss Aufbau, Bereitstellung und Betrieb einer Anbindung an das Internet enthalten.
b) Diese Anbindung muss mindestens mittels einer physischen 1 Gbit/s-Ethernetschnittstelle erfolgen.
c) Die Referenz muss die Leistungserbringung einer Domänenregistrierung im Namen des Auftraggebers enthalten. d) Die Referenz muss die Leistungserbringung von Maßnahmen zur DDoS-Mitigation enthalten.
Hinweis: Dieses Eignungskriterium dient auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen).

3c. Unternehmensreferenzen für die Anbindung an das öffentliche Sprachnetz
Gefordert wird mindestens eine geeignete und vergleichbare Referenz (Mindestanforderung).
Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt:
a) Die Referenz muss Aufbau, Bereitstellung und Betrieb der Anbindung einer zentralen Sprachlösung an das öffentliche Sprachnetz enthalten.
b) Die Anbindung der Sprachlösung muss basierend auf SIP-Trunks erfolgen.
c) Die Referenz muss eine Anbindung an mehrere georedundante Standorte des Bewerbers enthalten.
d) Die Referenz muss eine Dimensionierung für mindestens 500 gleichzeitig geführte Sprachverbindungen aufweisen.
Hinweis: Dieses Eignungskriterium dient auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen).
KandidatenDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein
Folgen der GewährungDer Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein
Informationen über verspätete EinreichungenNachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis 5 der Vergabeverordnung.
 Reservierte Teilnahme
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein

Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Informationen über Wiederholungen  
 Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen an die AuftragsausführungDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmtfolgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Registrierungsnummer: ohne

Postanschrift: Dresdner Straße 78 A
Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul
NUTS-3-Code: DED2E
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de
Telefon: +49 351 3264 5101
Angaben zur Einreichung  
Fristen I  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 20.01.2025
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04.11.2024 12:00 Uhr
Gültigkeit der Angebote  
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Informationen über die öffentliche Öffnung  
 -ENTFÄLLT-
EinreichungsformatElektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://evergabe.sachsen.de
 Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-191c23e826c-f748164c8e962a
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltfolgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Registrierungsnummer: k.A.

Postanschrift: Dresdner Straße 78 A
Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul
NUTS-3-Code: DED2E
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de
Telefon: +49 351 3264 5101
Überprüfung  
Fristen für die ÜberprüfungInformationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
ÜberprüfungsstelleOffizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: nicht erforderlich
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig
NUTS-3-Code: DED51
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax.: +49 341977-1049
Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Zweck  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Das Los 3 umfasst sowohl die physische Netzinfrastruktur (Underlay) als auch die Abbildung der logischen Netzwerke SVN NG und KDN IV (Overlay), über die die Anbindungen der Behördenstandorte zu realisieren sind. Zudem sind durch das Los 3 verschiedene abgesicherte Übergänge zu dritten Netzen zu realisieren, wie dezentrale Internetübergänge, der zentrale Internetübergang mittels zweier Internet
Service Provider, der zentrale und ggf. die dezentralen Überstiege ins öffentliche Fernsprechnetz sowie der Übergang zum "Netze des Bundes-Verbindungsnetz" (NdBVN). Daneben sind vom Auftragnehmer lokale Daten- und/oder Sprachanschlüsse ohne Einbindung in das SVN NG/KDN IV auf Basis von "Standard-Geschäftsanschlüssen" zu realisieren. Vom Auftragnehmer des Loses 3 ist ein Kernnetz umzusetzen, dass mindestens zwei Kernnetzstandorte in der Bundesrepublik Deutschland über dedizierte Glasfaserverbindungen miteinander vernetzt. Das Kernnetz dient zur Verbindung der Behördenstandorte untereinander. In diesen Kernnetzstandorten sind vom Auftragnehmer seine zentralen IT-Systeme und Schnittstellen bereitzustellen und zu betreiben, die für den Betrieb der Netzinfrastruktur nötig sind. Die zentralen Netzübergänge sind vom Auftragnehmer in den Standorten des Loses 1 und in den vom Auftragnehmer des Loses 3 beizubringenden Kernnetzstandorten zu realisieren und zu betreiben. Über einen Remote Access Service können mobile Nutzer mit ihren mobilen Endgeräten über die SVN-Netzinfrastruktur auf Ressourcen im SVN sicher zugreifen.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art des AuftragsArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit

Beginn: 01.04.2026 Ende: 31.03.2035
Verlängerung des VertragsDer Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Einmalige Verlängerungsoption um weitere drei Jahre (Betriebsphase).
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen  
Ausschreibungsbedingungen  
Zuschlagskriterien  
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Nein


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