Bekanntmachung
Einführung eines Infusionstherapiesystems 230016
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Krankenhaus Altscherbitz Identifikationsnummer: 14-0840074SKHAL01-63 Internet-Adresse (URL): https://www.skh-altscherbitz.sachsen.de/startseite/ Postanschrift: Leipziger Str. 59 Postleitzahl / Ort: 04435 Schkeuditz NUTS-3-Code: DED53 Land: Deutschland E-Mail: Vergabe@skhal.sms.sachsen.de Telefon: +49 34204874602 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 230016 Titel: Einführung eines Infusionstherapiesystems Beschreibung: Das Sächsische Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Altscherbitz beabsichtigt die Beschaffung eines Infusionstherapiesystems Art des Auftrags: Lieferungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 33194110-0 | |
Angaben zum Erfüllungsort | Postanschrift: Leipziger Straße 59 Postleitzahl / Ort: 04435 Schkeuditz NUTS-3-Code: DED53 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht) Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Insolvenz (Verwaltung durch einen Insolvenzverwalter) Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Die Befähigung zur Berufsausübung setzt die Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters im Handelsregister voraus. Die Eigenerklärung ist Gegenstand des Formblatts Unternehmenseignung (6a). Mögliche Nachweisforderung: Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit setzt Eigenerklärungen zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung voraus. Die Eigenerklärung ist Gegenstand des Formblatts Unternehmenseignung (6a). Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. pro Schadensfall und Person, und für alle sonstigen Schäden in Höhe von EUR 1 Mio. pro Schadensfall und Person oder Verpflichtung, dass eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfalle in entsprechender Höhe abgeschlossen wird. Mögliche (weitere) Nachweisforderung: Kopien der Versicherungspolicen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit setzt Eigenerklärungen zur Einhaltung eines Mindestspartenjahresumsatzes voraus. Die Eigenerklärung ist Gegenstand des Formblatts Unternehmenseignung (6a). Mindestjahresumsatz des Bieters im Bereich Medizintechnik (Bereitstellung, Implementierung, Instandhaltung, Hosting und Customizing) in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren voraus. Mögliche (weitere) Nachweisforderung: Kopie der Jahresabschlüsse der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt Eigenerklärungen zur durchschnittlichen Jahresmindestarbeitnehmeranzahl sowie zu jeweils drei vergleichbaren Referenzprojekten voraus. Die Eigenerklärung zur durchschnittlichen Jahresmindestarbeitnehmeranzahl ist Gegenstand des Formblatts Unternehmenseignung (6a). Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens muss mindestens 20 Beschäftigte in den letzten drei Jahren betragen. Die Eigenerklärungen zu den Referenzen sind Gegenstand des Formblatts Referenzen (6b). Im Formblatt Referenzen bedarf es, der Angabe des Referenzauftraggebers samt Kontaktinformationen, einer aussagekräftigen Beschreibung des Referenzprojekts (aus der sich alle inhaltlichen Vorgaben für eine vergleichbare und beanstandungsfreie Projektdurchführung hinreichend plausibel ergeben müssen), und der Angabe des Referenzzeitraums (Projektstart und -ende). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (zurückgerechnet ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) erbracht worden sein. Dabei ist es ausreichend, wenn die Referenzprojekte innerhalb der letzten drei Kalenderjahre beendet wurden. Ein Bieter ist nur geeignet, wenn er Eigenerklärungen zur erforderlichen Mindestanzahl vergleichbarer Referenzprojekte einreicht. Ein Bieter kann die Eigenerklärungen zur Mindestanzahl vergleichbarer Referenzprojekte also entweder vollständig selbst einreichen oder vollständig durch einen Eignungsverleiher einreichen lassen. Eine Eignungsleihe in Bezug auf einzelne Referenzprojekte scheidet aus. Zwingende Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Referenz ist, dass die von ihr umfassten Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen und zur überwiegenden Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurden. Es ist davon auszugehen, dass diese Anforderungen dann nicht erfüllt wurden, wenn der Referenzgeber eine erheblich oder fortdauernd mangelhafte Erfüllung beanstandet. Auf eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses, die Geltendmachung von Schadensersatz oder die Herbeiführung vergleichbarer Rechtsfolgen kommt es nicht entscheidend an. Es kommt auch nicht darauf an, ob durch eine nicht gesetzes- oder vertragskonform bzw. nicht zur überwiegenden Zufriedenheit des Referenzgebers erbrachte Leistungen die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird. Entscheidend bleibt, dass in diesen Fällen die durch den Auftraggeber formulierte Referenzanforderung als nicht erfüllt angesehen wird. Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Referenz ist ferner, dass der Bieter - sofern er im Rahmen dieser einen Unterauftragnehmer eingesetzt hat - die Leistungen überwiegend selbst erbracht hat. Den Bietern steht es - insbesondere bei Zweifeln in Bezug auf eine überwiegende Eigenerbringung - frei, die in dem betreffenden Referenzprojekt angegebenen Unterauftragnehmer in der gegenständlichen Ausschreibung über eine sog. Eignungsleihe einzubinden und den entsprechenden Auftragsteil seitens des Unterauftragnehmers erbringen zu lassen. Die Referenzprojekte müssen mit dem gegenständlichen Auftrag - idealerweise auch in Bezug auf das Auftragsvolumen - vergleichbar sein. Es gelten folgende Mindestanforderungen für die Vergleichbarkeit der Referenzen: Bereitstellung eines erfolgreich eingeführten Infusionstherapiesystems oder hierzu in technischer Hinsicht funktional vergleichbare Lösungen Die vorgenannten technischen Lösungen werden bereits im Produktivbetrieb eingesetzt |
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Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Angaben nachzufordern. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 22.11.2024 23:59 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 60 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://evergabe.sachsen.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-192431b6aa1-a501c50f5dd0208
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Sächsisches Krankenhaus Altscherbitz Identifikationsnummer: ohne Internet-Adresse (URL): https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Sächsisches Krankenhaus Altscherbitz Identifikationsnummer: k.A. Internet-Adresse: (URL) https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Das Sächsische Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Altscherbitz (nachfolgend "SKHAL") beabsichtigt die Beschaffung eines Infusionstherapiesystems. Das übergeordnete Ziel des Projekts ist die schrittweise Implementierung eines Systems zur automatisierten Steuerung von Infusionstherapieleistungen. Dabei wird angestrebt, sowohl die Verfügbarkeit und den Zugang zur Dokumentation zu verbessern als auch die damit verbundenen Zeitaufwände zu reduzieren, um ein effektives und digitales Infusionstherapiemanagement zu realisieren. Das Vorhaben muss bis spätestens zum 31.03.2025 umgesetzt sein. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 60 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Leistungspunkte, Beschreibung: Leistungspunkte, Gewichtung: 50,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 50,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |