Bekanntmachung
Vergabeverfahren SVN NG, Los 4 (Unified Communications) SID 2024-11 DR, Los 4
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) Identifikationsnummer: unbekannt Postanschrift: Dresdner Straße 78 A Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +49 351 3264 5101 Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Landesbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Ja |
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Weitere Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: KDN Kommunale DatenNetz GmbH Identifikationsnummer: nicht bekannt Postleitzahl / Ort: 01257 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +49 351 3264 5101 Art des öffentlichen Auftraggebers: Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: SID 2024-11 DR, Los 4 Titel: Vergabeverfahren SVN NG, Los 4 (Unified Communications) Beschreibung: Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste ("SID") ist der zentrale IT-Dienstleister für die sächsische Staatverwaltung. Der SID unterstützt die Erledigung von Verwaltungsaufgaben durch den Einsatz modernster Informationstechnik und ist kompetenter und kollegialer IT-Partner für die sächsische Staatsverwaltung. Im Rahmen seiner Aufgaben ist der SID für die Fortentwicklung des Sächsischen Verwaltungsnetzes ("SVN") zuständig. Die KDN Kommunale DatenNetz GmbH ("KDN GmbH") betreibt und verwaltet das Kommunale Datennetz ("KDN") für die sächsischen Kommunen. Mit dem heutigen Sächsischen Verwaltungsnetz 2.0 ("SVN 2.0") und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Staatsverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Die Verträge zum SVN 2.0 und zum KDN III enden am 31. März 2028. Mit dem SVN Next Generation ("SVN NG") und dem auf dieser Plattform bereitzustellenden Kommunalen Datennetz IV ("KDN IV") werden für den Zeitraum nach Beendigung der genannten Verträge die Kommunikations- und IT-Infrastruktur für die Staatsverwaltung und die Kommunen in acht Losen neu ausgeschrieben. - Los 1: Dienste-Infrastruktur: Bereitstellung und Betrieb einer sicheren, effizienten und skalierbaren IT-Infrastruktur für SVN NG, basierend auf Virtualisierung und Kubernetes, sowie Housing. - Los 2: Dienste-Betrieb: Bereitstellung und Betrieb von zentralen Diensten im SVN sowie Betrieb bzw. Betriebsunterstützung für zentrale E-Government-Komponenten, Fachverfahren und weitere Dienste. - Los 3: Netze: Bereitstellung und Betrieb eines Kernnetzes und von Netzanbindungen der SVN-Standorte, von Übergängen in das Internet, das öffentliche Fernsprechnetz und weitere Netze. - Los 4: Unified Communications: Bereitstellung und Betrieb einer Unified Communications-Lösung für Telefonie, Video- und Webkonferenzen sowie weitere Dienste. - Los 5: Mobilfunk: Bereitstellung und Betrieb mobiler Sprach- und Datenkommunikation. - Los 6: Standort-Netzwerkmanagement: Bereitstellung und Betrieb von LAN, WLAN und DECT an SVN-Standorten inkl. Vor-Ort-Störungsbeseitigung sowie Bereitstellung und Betrieb eines einheitlichen WLANDienstes für Beschäftigte und Gäste. - Los 7: SVN Service Desk: Bereitstellung und Betrieb des zentralen Service Desks im SVN NG. - Los 8: SVN-Koordination: Zeitliche, fachliche und organisatorische Koordination der auftragnehmer- und auftraggeberseitigen Leistungen sowie der Sicherheit im SVN NG. Gegenstand des mit der vorliegenden Auftragsbekanntmachung eröffneten losweisen Vergabeverfahrens ist das Los 4. Es handelt sich dabei um das dritte Beschaffungsvorhaben im Rahmen des Projektes SVN NG. Es wird angestrebt, die weiteren losweisen Vergabeverfahren über die Realisierung des SVN NG sukzessive wie folgt bekannt zu machen: Los 1 (Dienste-Infrastruktur): am 02.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 525071-2024 (ABl. EU S 170/2024); Los 2 (Dienste-Betrieb): Dezember 2024; Los 3 (Netze): am 18.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 560341-2024 (ABl. EU S 182/2024); Los 5 (Mobilfunk): 2025; Los 6 (Standort-Netzwerkmanagement): 2025; Los 7 (SVN Service Desk): November 2024; Los 8 (SVN-Koordination): November 2024; Der genaue Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen werden sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses ergeben. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 72000000-5 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 32570000-9 Weitere CPV-Code Hauptteile: 32573000-0 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48510000-6 Weitere CPV-Code Hauptteile: 32571000-6 Weitere CPV-Code Hauptteile: 32232000-8 Weitere CPV-Code Hauptteile: 64000000-6 Weitere CPV-Code Hauptteile: 64213000-2 Weitere CPV-Code Hauptteile: 64224000-2 Weitere CPV-Code Hauptteile: 32400000-7 |
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Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht) Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Insolvenz (Verwaltung durch einen Insolvenzverwalter) Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: (1) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Loslimitierung in Form einer Angebotslimitierung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 VgV für die Lose 7 (SVN Service Desk) und 8 (SVN-Koordination) im Verhältnis zu den übrigen Losen 1 bis 6 (Dienste-Infrastruktur, Dienste-Betrieb, Netze, Unified Communications, Mobilfunk und Standort-Netzwerkmanagement) vorgesehen ist. Die Aufgabe der SVN-Koordination ebenso wie der Betrieb des SVN Service Desks sollen unabhängig von der Ausführung der übrigen Lose 1 bis 6 erfolgen. Dienstleister, die sich auf die Lose 7 und/oder 8 bewerben, können daher kein Angebot für die Lose 1 bis 6 abgeben und umgekehrt. Im Übrigen ist keine Angebots- oder Zuschlagslimitierung vorgesehen. Interessierte Unternehmen können sich entweder auf ein einzelnes Los oder auch auf mehrere Lose bewerben sowie auf mehrere Lose den Zuschlag erhalten. (2) Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bewerber ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV). (3) Zur Laufzeit des Vertrags: Die Vertragslaufzeit unterteilt sich in mehrere Phasen der Leistungserbringung: Migrationsphase 1: 2 Jahre, ab Vertragsschluss (1. April 2026) bis 31. März 2028; Betriebsphase: 5 Jahre, ab Ende der Migrationsphase 1 bis 31. März 2033 (bei Ausübung der Verlängerungsoption bis 31. März 2036); Migrationsphase 2: 2 Jahre, ab Ende der Betriebsphase bis 31. März 2035 (bei Ausübung der Verlängerungsoption bis 31. März 2038). (4) Zur Bewertung der Teilnahmeanträge: Die Anforderungen an den Bewerber bzw. seinen Teilnahmeantrag sind als Kriterien festgelegt worden und in zwei Typen unterteilt: - Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und - Bewertungskriterien (B-Kriterien). Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bewerber zu erfüllen sind, d.h. die dahinterstehenden Anforderungen sind für den Bedarfsträger unverzichtbar. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "A" gekennzeichnet. Ein Nichterfüllen auch nur eines A-Kriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags im weiteren Verfahren. Als Bewertungskriterien werden Kriterien bezeichnet, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen durch die Bewerber zulassen. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet. Jedes B-Kriterium innerhalb der Eignungsprüfung wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad des Kriteriums widerspiegeln. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums führt zu einer Bewertung dieses Kriteriums mit 0 Punkten. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums, für das Mindestanforderungen definiert sind, führt automatisch zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags. (5) Zu den Auswahlkriterien: Die Auftraggeber wählen die Bewerber, die sie zur Angebotsabgabe in Los 4 auffordern, aufgrund der folgenden in Kapitel 9 des Informationsmemorandum genannten B-Kriterien aus: 1. Umwelt- und Energiemanagement, 2. Unternehmensreferenzen für IP-basierte Telefonie-Umgebungen, 3. Unternehmensreferenzen für skalierbare Webkonferenzlösungen und 4. Unternehmensreferenzen für Hotline-/Contact Center Services Diese B-Kriterien werden entsprechend Kapitel F 4.4 i. V. m. 4.3.3 der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB Version 2018.04 ) wie folgt bewertet: B-Kriterium 1: Umwelt- und Energiemanagement: 1 Punkt: Beschreibung des Umwelt- und Energiemanagementsystems in Anlehnung an ISO 14001, EMAS oder ISO 50001, wobei mindestens folgende Aspekte behandelt werden: - Zuständigkeiten - Materialverbrauch - Emissionen - Abfallmanagement - Abwasser - Energieeinsatz - Energieverbrauch - Energieeffizienz; 2 Punkte: Nachweis einer Zertifizierung des Umwelt- und Energiemanagementsystems gemäß ISO 14001, EMAS oder ISO 50001; B-Kriterium 2: Unternehmensreferenzen für IP-basierte Telefonie-Umgebungen: Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern eingereichten geeigneten und vergleichbaren Referenzen. Gewertet wird der Durchschnitt der Anzahl an berücksichtigten und lizensierten Nutzer aus den abgegebenen Projektreferenzen zu isolierten und gemanagten Telekommunikationslösung wie folgt: 1 Punkt: der Durchschnittswert an lizensierten Nutzern ist kleiner als oder gleich 10.000; 2 Punkte: der Durchschnittswert an lizensierten Nutzern ist größer als 10.000 und kleiner als oder gleich 20.000; 3 Punkte: der Durchschnittswert an lizensierten Nutzern ist größer als 20.000 und kleiner als oder gleich 30.000; 4 Punkte: der Durchschnittswert an lizensierten Nutzern ist größer als 30.000. B-Kriterium 3: Unternehmensreferenzen zu skalierbaren Webkonferenzlösung: Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern eingereichten geeigneten und vergleichbaren Referenzen. Gewertet wird der Durchschnitt der Anzahl an berücksichtigten und lizensierten Nutzer aus den abgegebenen Projektreferenzen zur gemanagten Webkonferenzlösung wie folgt: 1 Punkt: der Durchschnittswert an lizensierten Nutzern ist kleiner als oder gleich 1.000; 2 Punkte: der Durchschnittswert an lizensierten Nutzern ist größer als 1.000 und kleiner als oder gleich 2.000; 3 Punkte: der Durchschnittswert an lizensierten Nutzern ist größer als 2.000 und kleiner als oder gleich 3.000; 4 Punkte: der Durchschnittswert an lizensierten Nutzern ist größer als 3.000. B-Kriterium 4: Unternehmensreferenzen zu Hotline-/Contact Center Services: Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern eingereichten geeigneten und vergleichbaren Referenzen. Gewertet wird der Durchschnitt der Anzahl an isolierten Hotline-/Contact Center Services aus den abgegebenen Projektreferenzen wie folgt: 1 Punkt: ein isolierter Hotline-/Contact Center Service (Durchschnittswert ist kleiner als oder gleich 1,4); 2 Punkte: zwei isolierte Hotline-/Contact Center Services (Durchschnittswert ist größer als 1,4 und kleiner als oder gleich 2,4); 3 Punkte: drei isolierte Hotline-/Contact Center Services (Durchschnittswert ist größer als 2,4 und kleiner als oder gleich 3,4); 4 Punkte: mehr als drei isolierte Hotline-/Contact Center Services (Durchschnittswert ist größer 3,4). Es sind insgesamt bis zu 14 Punkte erreichbar. Bei Bewerbergemeinschaft werden die Werte von allen Mitgliedern für die Wertung addiert. Gleiches gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft. Von den Bewerbern, die für die Leistungserbringung geeignet sind, werden maximal fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Erweisen sich mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, wird auf der Grundlage der von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreichten Gesamtpunkte für die Eignung eine Rangliste aufgestellt. Die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Anzahl von Unternehmensreferenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. v. § 99 GWB ausgeführt worden sind (Entscheidungskriterium). Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los. (6) Bewerberfragen sind bis spätestens zum 12. November 2024, 12:00 Uhr, (Bewerberfragenfrist) einzureichen und werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beantwortet. Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform http://www.evergabe.sachsen.de. einzureichen. Telefonische Anfragen und Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. (7) Die Auftraggeber weisen darauf hin, dass die Bewerber bei einer Bewerbung für Los 4 aufgrund des geschätzten Auftragswerts des Beschaffungsvorhabens einer Melde- bzw. Erklärungspflicht nach der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen unterliegen. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: 1. Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2. Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags (Bereitstellung und Betrieb von Unified Communications-Lösungen inklusive Telefonie, Video- und Webkonferenzen sowie weiterer Kommunikationsdienste) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Spezifischer Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags von mind. EUR 18 Mio. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 3. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils mind. EUR 10 Mio., 2-fach maximiert pro Jahr Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Nachweis zum Qualitätsmanagement: Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar, insbesondereeine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer Mitgliedstaaten. Ein vergleichbarer Nachweis mussdie Umsetzung der in der ISO 9001 behandelten Aspekte eines QMS beschreiben. Die Vergleichbarkeit muss vom Bewerber nachgewiesen werden. 2. Nachweis bzw. Beschreibung eines Umwelt- und Energiemanagementsystems in Anlehnung an ISO 14001, EMAS oder ISO 50001. Hinweis: Dieses Eignungskriterium dient auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen). 3. Unternehmensreferenzen Allgemeine Anforderungen: Gewertet werden jeweils nur geeignete Referenzen. Wertbar ist eine Referenz, wenn folgende Punkte kumulativ erfüllt sind: a) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre bezogen auf den Tag der Auftragsbekanntmachung sein. Für Referenzen, die früher begonnen haben oder deren Vertragsende in der Zukunft liegt, müssen mindestens 12 Monate Leistung im Zeitraum der letzten drei Jahre bezogen auf den Tag der Bekanntmachung liegen. b) Es sind zu jeder Referenz folgende Angaben zu machen: - Name vom Referenzauftraggeber; - Name, Telefon und E-Mailadresse eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber (jeweils freiwillig). Eine Kontaktherstellung über Bewerber muss möglich sein. - Erbringungszeitpunkt/-raum der Referenz; - Wert der Liefer- /Dienstleistung. c) Referenzen, die für das eigene Unternehmen oder mit dem eigenen Unternehmen verbundene Unternehmen erbracht wurden, sind nicht gültig. Ein Kundenauftrag kann auch bei mehreren Referenzkriterien (3a bis 3c) eingereicht werden. In diesem Fall sind dennoch in jedem Referenzkriterium die jeweils erforderlichen Angaben in den jeweiligen Abschnitten des Formblatts separat darzustellen. 3a. Unternehmensreferenzen für IP-basierte Telekommunikationslösung Gefordert werden mindestens drei geeignete und vergleichbare Referenzen in mindestens drei unterschiedlichen Projekten. Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt: a) Es wurde mindestens eine isolierte und gemanagte Telekommunikationslösung im eigenen oder fremden Rechenzentrum für mehr als einen Mandanten realisiert; es können aber auch mehrere isolierte und gemanagte Telekommunikationslösungen in der Referenz enthalten sein. b) Die Isolierung musste auf physischer Ebene oder auf Virtualisierungsebene erfolgen. c) Jede isolierte gemanagte Telekommunikationslösung umfasste dabei mindestens: i. eine zentrale Telekommunikationsanlage, ii. (Media-)Gateways zu externen Netzen (z. B. zum Netz des Serviceproviders zum Festnetz und zu den Mobilfunknetzen, etc.), iii. Mehrwertdienste wie CTI, Voicemail, etc., iv. Funktionen für mobile Nutzer, v. Portalfunktionen für die Administration persönlicher Einstellungen und der Anschlüsse des eigenen Verantwortungsbereiches (z. B. Self-Service der Nutzer und der Administratoren einzelner Verantwortungs-/Rufnummernbereiche). Hinweis: Dieses Eignungskriterium dient auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen). 3b. Unternehmensreferenzen für skalierbare Webkonferenzlösung Gefordert werden mindestens zwei geeignete und vergleichbare Referenzen in mindestens zwei unterschiedlichen Projekten. Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt: a) Es wurde mindestens eine DSGVO-konforme, von anderen Mandanten getrennte und gemanagte Webkonferenzlösung realisiert. b) Die gemanagte Webkonferenzlösung wurde in einem Rechenzentrum oder basierend auf Services einer Public Cloud realisiert. c) Jede gemanagte Webkonferenzlösung unterstützte dabei mindestens: i. den Einsatz unterschiedlicher Endsysteme, wie Desktop-PC, mobile Endgeräte und Videokonferenz-Raumsysteme, ii. die Einwahl in Konferenzen via Telefon iii. die Teilnahme an Webkonferenzen von organisationsinternen sowie externen Nutzer, iv. die Realisierung einer Verbindungsverschlüsselung der Daten (sog. "encryption in transit"). Hinweis: Dieses Eignungskriterium dient auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen). 3c. Unternehmensreferenzen für Hotline-/Contact Center Services Gefordert wird mindestens eine geeignete und vergleichbare Referenz. Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt: a) Es wurde mindestens ein von anderen Mandanten getrennter und gemanagter Hotline-/Contact Center-Service realisiert. b) Der Hotline-Service wurde im eigenen oder fremden Rechenzentrum umgesetzt. c) Jeder gemanagte Hotline-/Contact Center-Service garantierte dabei mindestens: i. die Funktionen "Automatic Call Distribution" und "Interactive Voice Response" zur intelligenten Steuerung, Verteilung und Verwaltung von eingehenden Anrufen und der weiteren Bearbeitung, ii. ein Real-time-Reporting und das Protokollieren der verwalteten Anrufe, iii. die Bereitstellung von bis zu 20 Warteschleifen und die Unterstützung von bis zu 60 Agenten und 5 Supervisoren. Hinweis: Dieses Eignungskriterium dient auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
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Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 |
Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis 5 der Vergabeverordnung. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) Identifikationsnummer: ohne Postanschrift: Dresdner Straße 78 A Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +49 351 3264 5101 |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 28.02.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10.12.2024 12:00 Uhr |
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Bindefrist | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://evergabe.sachsen.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1921d89528a-2cef1db229f38f2c
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)Dienste Identifikationsnummer: k.A. Postanschrift: Dresdner Straße 78 A Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +49 351 3264 5101 |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Identifikationsnummer: nicht erforderlich Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Das Los 4 verfolgt das Ziel, die Kommunikation auf einer einheitlichen und übergreifenden Plattform zur Verfügung zu stellen. Die Integration der Kommunikationsmedien in einer einheitlichen Anwendungsumgebung ist das wesentliche Ziel der in SVN NG anvisierten UC-Lösungen. Die UC-Lösungen im SVN NG werden im Wesentlichen für den staatlichen und den kommunalen Bereich die Telefonie sowie die Video- und Webkonferenz umfassen. Darüber hinaus sind den Nutzern umfangreiche Funktionen in den Bereichen Contact Center, Voicemail, Instant Messaging, Presence, Computer Telephony Integration, Videotelefonie, UMS Fax und Sicherheitsruf zur Verfügung zu stellen. Mediagateways und zentrale Vermittlungsinstanzen müssen den Nutzern umfangreiche und sichere Telefonie-, Video- und sonstige Kommunikationsverbindungen innerhalb von SVN NG, vom KDN IV und zu externen Netzen bieten. Die Anbindungen an die externen Netze wie beispielsweise das Festnetz, die Mobilfunknetze oder das Internet sind dabei über das Los 3 zu realisieren. Die Telefonanlage ist redundant auf exklusiver Hardware im Rechenzentrum des Auftragnehmers oder auf der Infrastruktur des Loses 1 sowie in der Infrastruktur des Regierungsviertels zu betreiben. Vorhandene dezentrale TK-Anlagen sind an die zentrale TK-Anlage anzubinden. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2035 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerungsoption um weitere drei Jahre (Betriebsphase). |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |