Bekanntmachung
Rahmenvertrag für Beratungsleistungen im Prozessmanagement für den Freistaat Sachsen SID 2024-50 SK
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Identifikationsnummer: SID 2024-50 SK Internet-Adresse (URL): https://www.sid.sachsen.de/ Postanschrift: Dresdner Straße 78 A Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +4935132645101 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://www.sid.sachsen.de/ |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: SID 2024-50 SK Titel: Rahmenvertrag für Beratungsleistungen im Prozessmanagement für den Freistaat Sachsen Beschreibung: Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag der Sächsischen Staatskanzlei die Vergabe über Beratungsleistungen im Prozessmanagement für den Freistaat Sachsen durch. Im Ergebnis der Ausschreibung soll ein Dienstleister gebunden werden, der für den Freistaat Sachsen auf rahmenvertraglicher Basis Beratungsleistungen zur Gesamtprojektsteuerung und zu Projekten zum Prozessmanagement im Freistaat Sachsen erbringt. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe |
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 6.600.000,00 EUR |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 72220000-3 | |
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 01097 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: §§ 123, 124 GWB |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: 1. Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2. Gesamtumsatz Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023) Mindestanforderung: Umsatz in allen Jahren des geforderten Zeitraums vorhanden. Hinsichtlich dieses Kriteriums besteht die Mindestanforderung, dass der durchschnittliche Umsatz (brutto) der Jahre 2021, 2022 und 2023 mindestens 2.200.000 EUR betragen muss. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft. 3. Nachweis (Kopie) einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 500.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Eigenerklärung, dass bei Vertrags-abschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 500.000 EUR vorliegt. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind. Auch die bloße Vor-lage eines aktuellen Versicherungsnachweises deckt den geforderten Erklärungsgehalt ggf. nicht vollständig ab. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 4. Erklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen in den Jahren 2021, 2022 und 2023 Mindestanforderung: Durchschnittliche Mitarbeiterzahl in allen Jahren des geforderten Zeitraums vorhanden. 5. Vorstellung von drei bis fünf einschlägigen Unternehmensreferenzen der letzten 3 Jahre (Projektende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen) mit vergleichbaren Leistungen gemäß Kap. 4.1 Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz (ca. 1 A4- Seite) mit folgenden Inhalten: a. Auftraggeber des Projekts mit vollständiger Anschrift, b. Beschreibung des Projekts c. Inhalt und Art der Leistungen d. Umfang Ihrer Leistung (in EUR und in Personentagen), e. eingesetzte Methoden/ Technologien, f. beteiligte Mitarbeiter Ihres Unternehmens, soweit sie laut Kriterium Nr. 7 für die Leistungserbringung in der vorliegenden Ausschreibung vorgesehen sind g. Leistungszeitraum Bei Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme eines Eignungsverleihers i. S. § 47 VgV, der gleichzeitig als späterer Unterauftragnehmer i. S. § 36 VgV vorgesehen ist, muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde. Mindestanforderung: drei Referenzen müssen eingereicht werden. Bei Angabe von mehr als 3 Referenzen werden ausschließlich die ersten 3 Referenzen in die Bewertung einbezogen. Nummerieren Sie daher die eingereichten Referenzen. Es ist dabei unerheblich, ob die Referenz durch den Bieter selbst, durch ein Unternehmen der Bietergemeinschaft oder durch den Eignungsleiher erbracht wurde. |
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Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Über die Nachforderung von Unterlagen zu den Angeboten entscheidet der Auftraggeber nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens entsprechend § 56 Abs. 2 VgV. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Auf die in der EU-Bekanntmachung enthaltenen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags wird ausdrücklich verwiesen: • Einreichung der vollständig ausgefüllten Vertraulichkeitsvereinbarung unmittelbar nach Zuschlagserteilung • Einreichung der vollständig ausgefüllten Verpflichtungserklärung Datenschutzrecht nach Zuschlagserteilung |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 25.11.2024 12:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 67 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 25.11.2024 13:00 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://evergabe.sachsen.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-192956e0d33-84614e6af94567d
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter-und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch dieNichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einerFrist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter undBewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Identifikationsnummer: entfällt Internet-Adresse (URL): https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) Identifikationsnummer: keine Internet-Adresse: (URL) https://www.sid.sachsen.de Postanschrift: Dresdner Straße 78 A Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +49 351 3264 5101 Fax.: +49 351 3264 9909 |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag der Sächsischen Staatskanzlei die Vergabe über Beratungsleistungen im Prozessmanagement für den Freistaat Sachsen durch. Im Ergebnis der Ausschreibung soll ein Dienstleister gebunden werden, der für den Freistaat Sachsen auf rahmenvertraglicher Basis Beratungsleistungen zur Gesamtprojektsteuerung und zu Projekten zum Prozessmanagement im Freistaat Sachsen erbringt. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 4.400.000,00 EUR |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 48 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1 Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 6.600.000,00 EUR |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |