Bekanntmachung
Landeskompetenzstelle zur Beratung bei der Digitalisierung in der Pflege #102/24
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Identifikationsnummer: 14-0801001SMS01-02 Internet-Adresse (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/ Postanschrift: Albertstraße 10 Postleitzahl / Ort: 01097 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sms.sachsen.de Telefon: 000 Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Landesbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: #102/24 Titel: Landeskompetenzstelle zur Beratung bei der Digitalisierung in der Pflege Beschreibung: Es soll eine sachsenweit tätige Landeskompetenzstelle mit Informations-, Beratungs- und Vernetzungsleistungen etabliert werden, die vorrangig bei Fragen zu Fördermöglichkeiten, Bildungsangeboten im Rahmen der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Nutzung gem. SGB XI in Verbindung mit SGB V sowie zu weiteren Möglichkeiten im Rahmen der "Digitalisierung in der Pflege" wie Digitale Pflegeanwendungen, Ambient Assisted Living-Lösungen u.ä. informiert und berät. Die Beratung soll unabhängig und neutral erfolgen. Es sind hierzu Informations- und Beratungsmaterialien mit Aufnahme des Betriebes der Landeskompetenzstelle zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Materialien sind im Verlauf in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den einzelnen Themenbereichen und dem Bedarf der Einrichtungen anzupassen und weiterzuentwickeln. Schulungen des Personals in den Pflegeeinrichtungen sollen nicht konzipiert und durchgeführt werden. Es ist dabei kein eigener Showroom bzw. kein eigenes Praxislabor o.ä. einzurichten. Hierbei soll eher mit vorhandenen Akteuren in Sachsen partnerschaftlich kooperiert werden. Adressaten der Leistungen der Landeskompetenzstelle: Das Angebot soll allen Leistungserbringern im Bereich Pflege in Sachsen zur Verfügung stehen. Es richtet sich an diejenigen, die Beratung in den genannten Bereichen "Anschluss an die TI" und Digitalisierung suchen. Weiterhin soll die Landeskompetenzstelle die übergreifende Vernetzung und den Aufbau eines sachsenweiten Austausch- und Informationsnetzwerkes unterstützen, um die Projektumsetzungen der einzelnen Einrichtungen bzw. Träger zu beschleunigen. Eine örtliche Ansiedlung der Landeskompetenzstelle in Sachsen ist vorerst nicht notwendig. Grundsätzlich ist eine gute Verkehrsanbindung für die notwendige Präsenz der beratenden Personen in den Pflegeeinrichtungen in Sachsen jedoch notwendig. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 85000000-9 | |
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 01097 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht) Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Insolvenz (Verwaltung durch einen Insolvenzverwalter) Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU) |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Referenzen Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten und/oder derzeit in Bearbeitung befindlichen vergleichbaren Leistungen (mindestens 1 Referenz). Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »05 Erklärung Referenzen« anzugeben. Projektteam Der Auftragnehmer hat die fachliche Eignung der mit dem Auftrag betrauten Beschäftigten in Formblatt »06 Erklärung Projektteam« entsprechend anzugeben. Für den Betrieb der Landeskompetenzstelle wird ein Aufwand im Stellenumfang von 2,0 Vollzeitäquivalenten mit je 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche angenommen. Das einzusetzende Personal soll dabei über pflegefachliche oder pflegewissenschaftliche und informationstechnische Berufsqualifikationen, jeweils zzgl. mindestens einjähriger Berufserfahrung verfügen. Daneben sind Erfahrungen im Bereich des Projektmanagements in Langzeitprojekten sowie kommunikative, methodische und betriebswirtschaftliche Kompetenzen für die operative Umsetzung der Landeskompetenzstelle nachzuweisen. Die Angabe kann durch formelle Abschlüsse, Zertifikate und/oder durch entsprechende Referenzen erbracht werden. Es ist davon auszugehen, dass zur Informierung und Beratung der Pflegeeinrichtungen vor Ort auch Reisen in ganz Sachsen notwendig sind. Weiterhin ist der Austausch mit den Kompetenzstellen anderer Bundesländer sowie mit dem Kompetenzzentrum des Bundes zu pflegen. Die Tätigkeiten sind daher mit intensiver Reisetätigkeit innerhalb Sachsens und gelegentlicher Reisetätigkeit in andere Bundesländer verbunden. Die Reisekosten nach dem Sächsischem Reisekostengesetz abzurechnen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Arbeitsbedingungen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Eine Vertretungsregelung mit gleichwertiger Qualifikation im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen und zu dokumentieren. Die angegebenen Personen gelten als vertraglich fest vereinbartes Projektteam und sind nur aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit oder Ausscheiden eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin) gegen Personen mit hinreichend ähnlichen Qualifikationen, Fachkenntnissen und Erfahrungen austauschbar. Hierzu sind in der Anlage »06 Erklärung Projektteam« die entsprechenden Angaben anzugeben. |
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Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Fehlende Erklärungen und Nachweise kann der Auftraggeber nachfordern. Werden die nachgeforderten Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 03.12.2024 10:00 Uhr | |
Bindefrist | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://evergabe.sachsen.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-192d8cec8e7-7f7f2531288ad074
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen Identifikationsnummer: DE287064009 Internet-Adresse (URL): https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED52 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Identifikationsnummer: siehe oben Internet-Adresse: (URL) https://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED52 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Es soll eine sachsenweit tätige Landeskompetenzstelle mit Informations-, Beratungs- und Vernetzungsleistungen etabliert werden, die vorrangig bei Fragen zu Fördermöglichkeiten, Bildungsangeboten im Rahmen der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Nutzung gem. SGB XI in Verbindung mit SGB V sowie zu weiteren Möglichkeiten im Rahmen der "Digitalisierung in der Pflege" wie Digitale Pflegeanwendungen, Ambient Assisted Living-Lösungen u.ä. informiert und berät. Die Beratung soll unabhängig und neutral erfolgen. Es sind hierzu Informations- und Beratungsmaterialien mit Aufnahme des Betriebes der Landeskompetenzstelle zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Materialien sind im Verlauf in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den einzelnen Themenbereichen und dem Bedarf der Einrichtungen anzupassen und weiterzuentwickeln. Schulungen des Personals in den Pflegeeinrichtungen sollen nicht konzipiert und durchgeführt werden. Es ist dabei kein eigener Showroom bzw. kein eigenes Praxislabor o.ä. einzurichten. Hierbei soll eher mit vorhandenen Akteuren in Sachsen partnerschaftlich kooperiert werden. Absprachen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgen auch in den monatlichen jour fixe, welche vorrangig als Videokonferenzstattfinden. Das Protokoll zu den jour fixe führt der Auftragnehmer. Leistungsbestandteile im Einzelnen siehe Ziffer 3.1 Teil A der Leistungsbeschreibung Ausführungszeiträume siehe Ziffer 3.2 Teil A der Leistungsbeschreibung |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 08.01.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2027 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Grobkonzept, Beschreibung: siehe Ziffer 2.1 Teil B der Leistungsbeschreibung, Gewichtung: 35,00 Betrieb der Landeskompetenzstelle, Beschreibung: siehe Ziffer 2.1 Teil B der Leistungsbeschreibung, Gewichtung: 15,00 Sicherstellung Projektdurchführung, Beschreibung: siehe Ziffer 2.1 Teil B der Leistungsbeschreibung, Gewichtung: 15,00 Preis, Beschreibung: siehe Ziffer 2.1 Teil B der Leistungsbeschreibung, Gewichtung: 35,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |