Bekanntmachung

Vergabeverfahren SVN NG, Los 8 (SVN-Koordination) SID 2024-11 DR, Los 8





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Identifikationsnummer: unbekannt
Postanschrift: Dresdner Straße 78 A
Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul
NUTS-3-Code: DED2E
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de
Telefon: +49 351 3264 5101
Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Landesbehörde
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Ja
Weitere BeschafferOffizielle Bezeichnung: KDN Kommunale DatenNetz GmbH
Identifikationsnummer: nicht bekannt
Postleitzahl / Ort: 01257 Dresden
NUTS-3-Code: DED21
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de
Telefon: +49 351 3264 5101
Art des öffentlichen Auftraggebers: Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: SID 2024-11 DR, Los 8
Titel: Vergabeverfahren SVN NG, Los 8 (SVN-Koordination)
Beschreibung: Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste ("SID") ist der zentrale IT-Dienstleister für die sächsische Staatverwaltung. Der SID unterstützt die Erledigung von Verwaltungsaufgaben durch den Einsatz modernster Informationstechnik und ist kompetenter und kollegialer IT-Partner für die sächsische Staatsverwaltung. Im Rahmen seiner Aufgaben ist der SID für die Fortentwicklung des Sächsischen Verwaltungsnetzes ("SVN") zuständig. Die KDN Kommunale DatenNetz GmbH ("KDN GmbH") betreibt und verwaltet das Kommunale Datennetz ("KDN") für die sächsischen Kommunen. Mit dem heutigen Sächsischen Verwaltungsnetz 2.0 ("SVN 2.0") und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Staatsverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Die Verträge zum SVN 2.0 und zum KDN III enden am 31. März 2028. Mit dem SVN Next Generation ("SVN NG") und dem auf dieser Plattform bereitzustellenden Kommunalen Datennetz IV ("KDN IV") werden für den Zeitraum nach Beendigung der genannten Verträge die Kommunikations- und IT-Infrastruktur für die Staatsverwaltung und die Kommunen in acht Losen neu ausgeschrieben.
- Los 1: Dienste-Infrastruktur: Bereitstellung und Betrieb einer sicheren, effizienten und skalierbaren IT-Infrastruktur für SVN NG, basierend auf Virtualisierung und Kubernetes, sowie Housing.
- Los 2: Dienste-Betrieb: Bereitstellung und Betrieb von zentralen Diensten im SVN sowie Betrieb bzw. Betriebsunterstützung für zentrale E-Government-Komponenten, Fachverfahren und weitere Dienste.
- Los 3: Netze: Bereitstellung und Betrieb eines Kernnetzes und von Netzanbindungen der SVN-Standorte, von Übergängen in das Internet, das öffentliche Fernsprechnetz und weitere Netze.
- Los 4: Unified Communications: Bereitstellung und Betrieb einer Unified Communications-Lösung für Telefonie, Video- und Webkonferenzen sowie weitere Dienste.
- Los 5: Mobilfunk: Bereitstellung und Betrieb mobiler Sprach- und Datenkommunikation.
- Los 6: Standort-Netzwerkmanagement: Bereitstellung und Betrieb von LAN, WLAN und DECT an SVN-Standorten inkl. Vor-Ort-Störungsbeseitigung sowie Bereitstellung und Betrieb eines einheitlichen WLAN-Dienstes für Beschäftigte und Gäste.
- Los 7: SVN Service Desk: Bereitstellung und Betrieb des zentralen Service Desks im SVN NG.
- Los 8: SVN-Koordination: Zeitliche, fachliche und organisatorische Koordination der auftragnehmer- und auftraggeberseitigen Leistungen sowie der Sicherheit im SVN NG.

Gegenstand des mit der vorliegenden Auftragsbekanntmachung eröffneten losweisen Vergabeverfahrens ist das Los 8. Es handelt sich dabei um das fünfte Beschaffungsvorhaben im Rahmen des Projektes SVN NG. Es wird angestrebt, die weiteren losweisen Vergabeverfahren über die Realisierung des SVN NG sukzessive wie folgt bekannt zu machen:

Los 1 (DiensteInfrastruktur): am 02.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 525071-2024 (ABl. EU S 170/2024)
Los 2 (Dienste-Betrieb): Dezember 2024
Los 3 (Netze): am 16.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 560341-2024 (ABl. EU S 182/2024)
Los 4 (Unified Communications): am 16.10.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 624863-2024 (ABl. EU S 202/2024)
Los 5 (Mobilfunk): 2025
Los 6 (Standort-Netzwerkmanagement): 2025
Los 7 (SVN Service Desk): 15.11.2024

Der genaue Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen werden sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses ergeben.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 72510000-3
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72600000-6
Weitere CPV-Code Hauptteile: 72140000-8
Weitere CPV-Code Hauptteile: 72150000-1
Weitere CPV-Code Hauptteile: 72700000-7
Weitere CPV-Code Hauptteile: 75130000-6
Angaben zum Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul
NUTS-3-Code: DED21
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht)
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Insolvenz (Verwaltung durch einen Insolvenzverwalter)
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
VerfahrenVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: (1) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Loslimitierung in Form einer Angebotslimitierung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 VgV für die Lose 7 (SVN Service Desk) und 8 (SVN-Koordination) im Verhältnis zu den übrigen Losen 1 bis 6 (Dienste-Infrastruktur, Dienste-Betrieb, Netze, Unified Communications, Mobilfunk und Standort-Netzwerkmanagement) vorgesehen ist. Die Aufgabe der SVN-Koordination ebenso wie der Betrieb des SVN Service Desks sollen unabhängig von der Ausführung der übrigen Lose 1 bis 6 erfolgen. Dienstleister, die sich auf die Lose 7 und/oder 8 bewerben, können daher kein Angebot für die Lose 1 bis 6 abgeben und umgekehrt. Im Übrigen ist keine Angebots- oder Zuschlagslimitierung vorgesehen. Interessierte Unternehmen können sich entweder auf ein einzelnes Los oder auch auf mehrere Lose bewerben sowie auf mehrere Lose den Zuschlag erhalten.

(2) Eignungsleihe:
Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bewerber ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV).

(3) Zur Bewertung der Teilnahmeanträge:
Die Anforderungen an den Bewerber bzw. seinen Teilnahmeantrag sind als Kriterien festgelegt worden und in zwei Typen unterteilt: - Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und - Bewertungskriterien (B-Kriterien). Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bewerber zu erfüllen sind, d.h. die dahinterstehenden Anforderungen sind für den Bedarfsträger unverzichtbar. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "A" gekennzeichnet. Ein Nichterfüllen auch nur eines A-Kriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags im weiteren Verfahren. Als Bewertungskriterien werden Kriterien bezeichnet, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen durch die Bewerber zulassen. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet. Jedes B-Kriterium innerhalb der Eignungsprüfung wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad des Kriteriums widerspiegeln. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums führt zu einer Bewertung dieses Kriteriums mit 0 Punkten. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums, für das Mindestanforderungen definiert sind, führt automatisch zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags.

(4) Zu den Auswahlkriterien:
Die Auftraggeber wählen die Bewerber, die sie zur Angebotsabgabe in Los 8 auffordern, aufgrund der folgenden in Kapitel 9 des Informationsmemorandum genannten B-Kriterien aus:
1. Unternehmensreferenzen für die Begleitung und Steuerung einer komplexen Netzmigration (Daten- und/oder Sprachnetz)
2. Unternehmensreferenzen für die Koordinierung einer komplexen Dienstemigration
3. Unternehmensreferenzen für die Unterstützung eines Auftraggebers bei der Koordinierung von extern erbrachten IT-Betriebsleistungen (Incident Management und Change Management)
4. Unternehmensreferenzen für die Tätigkeit im Bereich des Informationssicherheitsmanagements
5. Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges Projektmanagementzertifikat verfügen
6. Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges ITIL-Zertifikat verfügen
7. Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges Zertifikat für Informationssicherheit verfügen
8. Anzahl der Fachkräfte die über ein gültiges Datenschutzzertifikat (gem. DSGVO) verfügen

(5) Bewerberfragen sind bis spätestens zum 17. Januar 2025, 12:00 Uhr, (Bewerberfragenfrist) einzureichen und werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beantwortet. Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform http://www.evergabe.sachsen.de. einzureichen. Telefonische Anfragen und Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Eignungskriterien  
 Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:

1. Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

2. Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags (Erbringung von Projektmanagement- und Koordinationsleistungen im Rahmen von IT-Projekten) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindestanforderung: Spezifischer Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags von mind. EUR 4,0 Mio. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

3. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils mind. EUR 1 Mio., 2-fach maximiert pro Jahr
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Nachweis zum Qualitätsmanagement:
Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar, insbesondere eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer Mitgliedstaaten. Ein vergleichbarer Nachweis mussdie Umsetzung der in der ISO 9001 behandelten Aspekte eines QMS beschreiben. Die Vergleichbarkeit muss vom Bewerber nachgewiesen werden.

2. Angabe über die Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren.
Mindestanforderung: Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren muss in jedem dieser Jahre mindestens 25 betragen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Mindestbeschäftigtenzahl erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.

3. Unternehmensreferenzen
Allgemeine Anforderungen: Gewertet werden jeweils nur geeignete Referenzen. Wertbar ist eine Referenz, wenn folgende Punkte kumulativ erfüllt sind:
a) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre bezogen auf den Tag der Auftragsbekanntmachung sein. Für Referenzen, die früher begonnen haben oder deren Vertragsende in der Zukunft liegt, müssen mindestens 12 Monate Leistung im
Zeitraum der letzten drei Jahre bezogen auf den Tag der Bekanntmachung liegen.
b) Es sind zu jeder Referenz folgende Angaben zu machen:
- Name vom Referenzauftraggeber;
- Name, Telefon und E-Mailadresse eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber (jeweils freiwillig). Eine Kontaktherstellung über Bewerber muss möglich sein.
- Erbringungszeitpunkt/-raum der Referenz;
- Wert der Liefer- /Dienstleistung.
c) Referenzen, die für das eigene Unternehmen oder mit dem eigenen Unternehmen verbundene Unternehmen erbracht wurden, sind nicht gültig.
Ein Kundenauftrag kann auch bei mehreren Referenzkriterien (3a bis 3d) eingereicht werden. In diesem Fall sind dennoch in jedem Referenzkriterium die jeweils erforderlichen Angaben in den jeweiligen Abschnitten des Formblatts separat darzustellen.

3a Unternehmensreferenzen für die Begleitung und Steuerung einer komplexen Netzmigration (Daten- und/oder Sprachnetz)
Gefordert wird mindestens eine (1) geeignete und vergleichbare Referenz.
Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt:
a) Gegenstand der Referenz war (u. a.) eine Netzmigration (Daten- und/oder Sprachnetz),
b) die Migrationsdauer betrug mindestens ein halbes (1/2) Jahr,
c) vom Bieter wurde mindestens ein externer IT-Dienstleister gesteuert
d) die Migration umfasste mindestens 50 Standorte.

3b Unternehmensreferenzen für die Koordinierung einer komplexen Dienstemigration
Gefordert wird mindestens eine (1) geeignete und vergleichbare Referenz.
Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt:
a) Gegenstand der Referenz war (u. a.) eine Dienstemigration von einem (oder mehreren) IT-Dienstleister(n) zu einem (oder mehreren) neuen IT-Dienstleister(n),
b) die Migrationsdauer betrug mindestens drei (3) Monate,
c) vom Bieter wurde mindestens ein externer IT-Dienstleister gesteuert.

3c Unternehmensreferenzen für die Unterstützung eines Auftraggebers bei der Koordinierung von extern erbrachten IT-Betriebsleistungen (Incident Management und Change Management)
Gefordert wird mindestens eine (1) geeignete und vergleichbare Referenz.
Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt:
a) Gegenstand der Referenz war (u. a.) die Unterstützung eines Auftraggebers bei der Koordinierung von losübergreifenden IT-Betriebsleistungen (Incident Management und Change Management) durch verschiedene IT-Dienstleister,
b) die Vertragsdauer betrug mindestens ein (1) Jahr,
c) vom Bieter wurden mindestens zwei IT-Dienstleister koordiniert.

3d Unternehmensreferenzen für die Tätigkeit im Bereich des
Informationssicherheitsmanagements
Gefordert wird mindestens eine (1) geeignete und vergleichbare Referenz mit der Mindestpunktzahl von 20 gemäß Tabelle 11 in Kapitel 10.1. des Informationsmemorandums.
Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt:
a) Gegenstand der Referenz war (u. a.) die Unterstützung eines Auftraggebers im Bereich des Informationssicherheitsmanagements,
b) die Vertragsdauer betrug mindestens ein (1) Jahr,
c) vom Bieter wurde mindestens ein externer (1) IT-Dienstleister koordiniert.

4. Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges Projektmanagementzertifikat verfügen. Zulässig sind folgende Projektmanagementzertifikate:
• IPMA Level A, B oder C
• PMP
• PRINCE2 Practitioner
Mindestanforderung: mind. 2 Fachkräfte mit einem der genannten Zertifikate

5. Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges ITIL-Zertifikat verfügen. Zulässig sind:
• ITIL Foundation
• ITIL Managing Professional
Mindestanforderung: mind. 2 Fachkräfte mit einem ITIL Managing Professional Zertifikat

6. Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges Zertifikat für Informationssicherheit, insbesondere auf Basis vom IT-Grundschutz, verfügen. Zulässig sind:
• IT-Grundschutz-Praktiker
• BSI IT-Grundschutz-Berater
• Auditteamleiter für ISO 27001-Audits auf der Basis von BSI IT-Grundschutz
• TISP (TeleTrusT Information Security Professional)
• CISP (Certified Information Systems Security Professional)
• CISA (Certified Information Systems Auditor)
Mindestanforderung: mind. 2 Fachkräfte, die über eines der folgenden Zertifikate verfügen: IT-Grundschutz-Praktiker, BSI IT-Grundschutz-Berater oder Auditteamleiter für ISO 27001-Audits auf der Basis von BSI IT-Grundschutz

7. Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges Datenschutzzertifikat (gem. DSGVO) verfügen. Zulässig sind:
• Datenschutzbeauftragter nach DIN EN ISO/IEC 17024
• Datenschutzauditor nach DIN EN ISO/IEC 17024
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Zuschlag auf das ErstangebotDer Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis 5 der Vergabeverordnung.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Elektronische RechnungsstellungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmtfolgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Identifikationsnummer: ohne

Postanschrift: Dresdner Straße 78 A
Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul
NUTS-3-Code: DED2E
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de
Telefon: +49 351 3264 5101
Informationen zur Einreichung  
Fristen I  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 31.03.2025
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31.01.2025 12:00 Uhr
Bindefrist  
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://evergabe.sachsen.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1930a851ad3-704403b9847948e6
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltfolgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)Dienste
Identifikationsnummer: k.A.

Postanschrift: Dresdner Straße 78 A
Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul
NUTS-3-Code: DED2E
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de
Telefon: +49 351 3264 5101
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Identifikationsnummer: nicht erforderlich
Internet-Adresse (URL): https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig
NUTS-3-Code: DED51
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax.: +49 341977-1049
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Das Los 8 umfasst die zeitliche, fachliche und organisatorische losübergreifende Koordination der Leistungserbringung in den Losen 1 bis 7 sowie die Abstimmung mit den Auftraggebern in Bezug auf deren Mitwirkungshandlungen (z. B. AD, PKI). Damit der Auftragnehmer des Loses 8 die Leistungen der Auftragnehmer der Lose 1 bis 7 (bspw. Incident Management) effizient koordinieren kann, benötigt er Zugriff auf alle für die Koordination relevanten losspezifischen technischen Informationen der Auftragnehmer der einzelnen Lose. Bei diesen Informationen handelt es sich bspw. um losspezifische Einzelheiten zur technischen Lösung (Inhalte des Angebots) sowie die zugehörigen aktuellen Statusinformationen. Die Informationen sind dem Auftragnehmer von den Losen 1 bis 6 so detailliert zur Verfügung zu stellen, dass der Auftragnehmer beurteilen kann, ob bzw. wo in einem Los eine Störung auftritt. Die Koordination umfasst die Phasen des Aufbaus der Infrastruktur, die Migration bestehender Leistungen von den bisherigen IT-Dienstleistern zu den zukünftigen Auftragnehmern des SVN NG, die Betriebsphase sowie die Migration der Leistungen des SVN NG von den Auftragnehmern des SVN NG zu den Auftragnehmern des SVN NG-Nachfolgers. Der Auftragnehmer des Loses 8 koordiniert die Abstimmung und Implementierung von Prozessen zwischen den Auftragnehmern der verschiedenen Lose und ist verantwortlich für die Planung und Überwachung der Migration inkl. der Vorbereitung und Durchführung der Ab-nahmen in den einzelnen Losen. Er koordiniert die Implementierung und Weiterentwicklung der Schnittstellen zwischen dem im SID eingesetzten ITMS-Tool (ServiceNow) und den Tools der Auftragnehmer der einzelnen Lose. In der Betriebsphase koordiniert der Auftragnehmer des Loses 8 im Auftrag der Auftraggeber die Bearbeitung/Umsetzung von komplexen Change Requests, insbesondere wenn diese mehrere Lose betreffen. Daneben überwacht der Auftragnehmer des Loses 8 die Aktualität bzw. Aktualisierung der geforderten Dokumentation durch die betroffenen Auftragnehmer. Weiterhin unterstützt der Auftragnehmer des Loses 8 die Auftraggeber bei der Qualifizierung und Klassifizierung von komplexen Störungen und koordiniert in diesen Fällen die Störungsbearbeitung durch die betroffenen Auftragnehmer. Weiterhin ist der Auftragnehmer des Loses 8 in seiner Rolle als koordinierender SVN Security Manager verantwortlich für
- die Überwachung der Erstellung und Fortschreibung sowie die inhaltliche Prüfung der Informationssicherheits-, Notfall- und Datenschutzkonzepte der Auftragnehmer der Lose 1 bis 7,
- die Bereitstellung von Informationen für das übergreifende Informationssicherheitskonzept,
- die Überwachung der Vorbereitung und Durchführung der voraussichtlich in den Losen 1 bis 4 geforderten BSI-Zertifizierungen,
- Mitwirkung bei der Klassifizierung von Sicherheitsvorfällen, ggf. in Abstimmung mit den Auftragnehmern der Lose 1 bis 6,
- die Steuerung und Überwachung der von den Auftragnehmern der Lose 1 bis 7 durchzuführenden Gegenmaßnahmen bei komplexen Sicherheitsvorfällen und
- die regelmäßige Kontrolle der von den Auftragnehmern der Lose 1 bis 7 erstellten Sicherheitsberichte,
- Organisation und Abhaltung von regelmäßigen Security Meetings zusammen mit den Auftragnehmern der Lose 1 bis 7 und den Auftraggebern.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 01.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2030
Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere zwei Jahre.
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Ergänzung zu "Technische und beruflichen Leistungsfähigkeit":
Die Eignungskriterien 3a, 3b, 3c, 3d, 4, 5,6 und 7 dienen auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen).

Weiterführung "Zusätzliche Informationen":
Ergänzung zu (4) Zu den Auswahlkriterien:
Diese B-Kriterien werden entsprechend Kapitel F 4.4 i. V. m. 4.3.3 der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB Version 2018.04 ) wie folgt bewertet:
B-Kriterium 1: Unternehmensreferenzen für die Begleitung und Steuerung einer komplexen Netzmigration (Daten- und/oder Sprachnetz): Anzahl der vom Bewerber im Referenzprojekt gesteuerten externen IT-Dienstleister: Nicht wertbar: 0 Dienstleister, 0 Punkte: 1 Dienstleister, 5 Punkte: 2 Dienstleister, 10 Punkte: 3 Dienstleister, 15 Punkte: 4 Dienstleister, 20 Punkte: 5 oder mehr Dienstleister. Anzahl der migrierten Standorte: Nicht wertbar: Weniger als 50, 0 Punkte: 50 bis 100, 5 Punkte: Mehr als 100 bis zu 200, 10 Punkte: Mehr als 200 bis zu 300, 15 Punkte: Mehr als 300 bis zu 400, 20 Punkte: Mehr als 400. Pro Referenz sind maximal 40 Punkte zu erreichen. Im B-Kriterium 1 sind maximal 120 Punkte zu erreichen. Es werden maximal 3 Referenzen bei der Wertung berücksichtigt. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, wird bei der Bepunktung der 3-fache Durchschnittswert aller eingereichten Referenzen berücksichtigt.
B-Kriterium 2: Unternehmensreferenzen für die Koordinierung einer komplexen Dienstemigration: Anzahl der vom Bewerber im Referenzprojekt koordinierten externen IT-Dienstleister: Nicht wertbar: 0 Dienstleister, 0 Punkte: 1 Dienstleister, 5 Punkte: 2 Dienstleister, 10 Punkte: 3 Dienstleister, 15 Punkte: 4 Dienstleister, 20 Punkte: 5 oder mehr Dienstleister. Zu migrierende Dienste (Punkte additiv): 5 Punkte: Sprachdienst/Unified Communications, 5 Punkte: Identity and Access Management (IAM), 5 Punkte: Migration von mindestens zwei Diensten in eine Virtualisierungs- bzw. Containerplattform, 5 Punkte: Datenbanken/ -dienste. Pro Referenz sind maximal 40 Punkte zu erreichen. Im B-Kriterium 2 sind maximal 120 Punkte zu erreichen. Es werden maximal 3 Referenzen bei der Wertung berücksichtigt. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, wird bei der Bepunktung der 3-fache Durchschnittswert aller eingereichten Referenzen berücksichtigt.
B-Kriterium 3: Unternehmensreferenzen für die Unterstützung eines Auftraggebers bei der Koordinierung von extern erbrachten IT-Betriebsleistungen (Incident Management und Change Management): Anzahl der vom Bewerber im Referenzprojekt gesteuerten IT-Dienstleister: Nicht wertbar: 0 oder 1 Dienstleister, 0 Punkte: 2 Dienstleister, 10 Punkte: 3 Dienstleister, 20 Punkte: 4 Dienstleister, 30 Punkte: 5 Dienstleister, 40 Punkte: 6 oder mehr Dienstleister. Pro Referenz sind maximal 40 Punkte zu erreichen. Im B-Kriterium 3 sind maximal 200 Punkte zu erreichen. Es werden maximal 5 Referenzen bei der Wertung berücksichtigt. Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, wird bei der Bepunktung der 5-fache Durchschnittswert aller eingereichten Referenzen berücksichtigt.
B-Kriterium 4: Unternehmensreferenzen für die Tätigkeit im Bereich des Informationssicherheitsmanagements (Punkte additiv): 15 Punkte: Unterstützung eines Auftraggebers im Rahmen des Informationssicherheitsmanagements (ausgenommen Notfallmanagement) und/oder Prüfung eines Informationssicherheitskonzepts, 5 Punkte: Konzeptionelle Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen des Notfallmanagements (Erstellung und/oder Prüfung eines Notfallkonzepts), 15 Punkte: Bearbeitung von Security Incidents und Kontrolle und Auswertung von Security Reports, 5 Punkte: Prüfung eines Datenschutzkonzepts. Geforderte Mindestpunktzahl: 20 (ansonsten nicht wertbar). Pro Referenz sind maximal 40 Punkte zu erreichen. Im B-Kriterium 4 sind maximal 120 Punkte zu erreichen. Es werden maximal 3 Referenzen bei der Wertung berücksichtigt. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, wird bei der Bepunktung der 3-fache Durchschnittswert aller eingereichten Referenzen berücksichtigt.
B-Kriterium 5: Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges Projektmanagementzertifikat verfügen: Gewertet werden: - IPMA Level A, B oder C - PMP - PRINCE2 Practitioner. Für jede weitere Fachkraft (über die Mindestanforderung hinaus), die über eines der folgenden Zertifikate verfügt, werden - für die IPMA Level D 5 Punkte oder - für die folgenden Zertifikate jeweils 10 Punkte vergeben: - IPMA Level A, B oder C - PMP - PRINCE2 Practitioner Es können maximal 30 Punkte erzielt werden.
B-Kriterium 6: Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges ITIL-Zertifikat verfügen: Im Rahmen des Bewertungskriteriums gewertet werden: - ITIL Foundation - ITIL Managing Professional
Für jede weitere Fachkraft (über die Mindestanforderung hinaus), die über eines der folgenden Zertifikate verfügt, werden - für die ITIL-Foundation 5 Punkte oder - für ITIL Managing Professional 10 Punkte vergeben. Es können maximal 30 Punkte erzielt werden.
B-Kriterium 7: Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges Zertifikat für Informationssicherheit, insbesondere auf Grundlage von IT-Grundschutz, verfügen: Im Rahmen des Bewertungskriteriums gewertet werden: - IT-Grundschutz-Praktiker - BSI IT-Grundschutz-Berater - Auditteamleiter für ISO 27001-Audits auf der Basis von BSI ITGrundschutz - TISP (TeleTrusT Information Security Professional) - CISP (Certified Information Systems Security Professional) - CISA (Certified Information Systems Auditor) Für jede weitere Fachkraft (über die Mindestanforderung hinaus), die über eines der vorgenannten gültigen Zertifikate verfügt, werden 5 Punkte vergeben. Es können maximal 15 Punkte erzielt werden.
B-Kriterium 8: Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges Datenschutzzertifikat (gem. DSGVO) verfügen: Gewertet werden: - Datenschutzbeauftragter nach DIN EN ISO/IEC 17024 - Datenschutzauditor nach DIN EN ISO/IEC 17024 Für jede Fachkraft, die über eines der vorgenannten gültigen Zertifikate verfügt, werden 5 Punkte vergeben. Es können maximal 10 Punkte erzielt werden.

Es sind insgesamt maximal 645 Punkte erreichbar. Bei Bewerbergemeinschaft werden die Werte von allen Mitgliedern für die Wertung addiert. Gleiches gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.

Von den Bewerbern, die für die Leistungserbringung geeignet sind, werden maximal fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Erweisen sich mehr als fünf
Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, wird auf der Grundlage der von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreichten Gesamtpunkte für die Eignung eine Rangliste aufgestellt. Die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Anzahl von Unternehmensreferenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. v. § 99 GWB ausgeführt worden sind (Entscheidungskriterium). Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los.

Bezüglich der Auswahlkriterien 5, 6, 7 und 8 gilt:
1. Sofern eine Fachkraft über zwei oder mehrere der genannten Zertifikate verfügt, darf diese Fachkraft nur einmal gezählt werden.
2. Die Auftraggeber behalten sich vor, vom Bewerber die Vorlage der entsprechenden Nachweise zu verlangen.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien  
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein


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