Bekanntmachung
Software für eine elektronische Korrekturanwendung zur Bewertung von Klausuren der juristischen Staatsprüfungen (E-Korrektur) SID 2024-76 SMJus
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Identifikationsnummer: keine Postanschrift: Hansastraße 4 Postleitzahl / Ort: 01097 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: 00000 Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Landesbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: SID 2024-76 SMJus Titel: Software für eine elektronische Korrekturanwendung zur Bewertung von Klausuren der juristischen Staatsprüfungen (E-Korrektur) Beschreibung: Das Landesjustizprüfungsamt Sachsen (LJPA Sachsen) im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist als Prüfungsbehörde für die Organisation und geschäftsmäßige Durchführung der juristischen Prüfungen in Sachsen zuständig. Dabei werden jährlich jeweils zwei Prüfungskampagnen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit derzeit insgesamt mehr als 800 Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern durchgeführt. Hierzu gehört die Organisation und Durchführung der elektronischen Klausurbearbeitung (E-Klausur) im schriftlichen Teil der Prüfungen, welche in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bereits seit dem Jahr 2021 erfolgreich umgesetzt wird. Nahezu alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer wählten in den vergangenen Prüfungskampagnen das elektronische Prüfungsformat. In der staatlichen Pflichtfachprüfung wird die E-Klausur ab Februar 2025 pilotiert werden. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll nun eine Softwarelösung für eine elektronische Korrekturfunktion (E-Korrektur) zur Bewertung der erstellten Freitextklausuren in den juristischen Prüfungen beschafft werden. Die Leistung soll als medienbruchfreier Anschlussprozess an die E-Klausur eine sichere Korrektur der Prüfungsarbeiten ermöglichen. Nutzerinnen und Nutzer der Korrekturfunktion sind die Prüferinnen und Prüfer der juristischen Prüfungen, welche sowohl am häuslichen Arbeitsplatz mit privaten Endgeräten oder am dienstlichen Arbeitsplatz die Korrekturen und Bewertungen vornehmen. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 72000000-5 | |
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 01097 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht) Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Insolvenz (Verwaltung durch einen Insolvenzverwalter) Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: (1) Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bewerber ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV). (2) Zur Bewertung der Teilnahmeanträge: Die Anforderungen an den Bewerber bzw. seinen Teilnahmeantrag sind als Kriterien festgelegt worden und in zwei Typen unterteilt: - Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und - Bewertungskriterien (B-Kriterien). Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bewerber zu erfüllen sind, d.h. die dahinterstehenden Anforderungen sind für den Bedarfsträger unverzichtbar. Diese Kriterien sind im Kriterienkatalog mit dem Buchstaben "A" gekennzeichnet. Ein Nichterfüllen auch nur eines A-Kriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags im weiteren Verfahren. Als Bewertungskriterien werden Kriterien bezeichnet, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen durch die Bewerber zulassen. Diese Kriterien sind im Kriterienkatalog mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet. Jedes B-Kriterium innerhalb der Eignungsprüfung wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad des Kriteriums widerspiegeln. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums führt zu einer Bewertung dieses Kriteriums mit 0 Punkten. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums, für das Mindestanforderungen definiert sind, führt automatisch zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags. (3) Zu den Auswahlkriterien: Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der folgenden in Kapitel 6 der Vergabeunterlage für den Teilnahmewettbewerb genannten B-Kriterien aus: 3. Gesamtumsatz bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 5. durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 6. Gesamtanzahl der mit der zu beauftragenden Leistung vergleichbaren und bereits erbrachten Dienstleistungsaufträge der letzten drei Jahre 7. Referenzaufträge der letzten drei Jahre aus dem Bereich der Korrektursoftware von juristischen Prüfungen (Freitextklausuren) Diese B-Kriterien werden entsprechend Kapitel F 4.4 i. V. m. 4.3.3 der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB Version 2018.04 ) wie folgt bewertet: Kriterium 3 (Gesamtumsatz): 0 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz kleiner 1.000.000 Euro; 1 Punkt: durchschnittlicher Jahresumsatz zwischen 1.000.000 Euro und 3.000.000 Euro; 3 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz größer 3.000.000 Euro bis 5.000.000 Euro; 5 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz größer 5.000.000 Euro Kriterium 5 (Mitarbeiterzahl): 0 Punkte: durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter unter 5; 1 Punkt: durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter zwischen 5 und 20; 3 Punkte: durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter zwischen 21 und 35; 5 Punkte: durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter über 35 Kriterium 6 (Gesamtzahl vergleichbarer Dienstleistungsaufträge): 0 Punkte: 2 vergleichbare Dienstleistungsaufträge; 1 Punkt: 3 bis 4 vergleichbare Dienstleistungsaufträge; 3 Punkte: 5 bis 6 vergleichbare Dienstleistungsaufträge; 5 Punkte: mehr als 6 vergleichbare Dienstleistungsaufträge Kriterium 7 (Referenzaufträge): 0 Punkte: Der Referenzauftrag enthält einige geforderte Anforderungen, die Darstellung der Anforderungen ist qualitativ und inhaltlich unzureichend bzw. nicht nachvollziehbar. Die fachliche Abdeckung bzw. Eignung mit Bezug auf den Vergabegegenstand ist nicht gegeben.; 1 Punkt: Der Referenzauftrag enthält zum Großteil die geforderten Anforderungen, die Darstellung der Anforderungen ist im Gesamten mangelhaft und verfügt über keine hinreichende fachlich-inhaltliche Qualität. Die fachliche Abdeckung bzw. Eignung mit Bezug auf den Vergabegegenstand ist nur mit Einschränkungen gegeben.; 3 Punkte: Der Referenzauftrag enthält alle geforderten Anforderungen, welche zum Großteil eine hohe fachlich-inhaltliche Qualität aufweisen, sodass die Darstellung der Anforderungen im Wesentlichen den Anforderungen des Auftraggebers entspricht. Die fachliche Abdeckung bzw. Eignung mit Bezug auf den Vergabegegenstand ist mit leichten Einschränkungen gegeben.; 5 Punkte: Der Referenzauftrag enthält alle geforderten Anforderungen in einer besonders hohen fachlich-inhaltlichen Qualität, die den Erwartungen des Aufraggebers in allen Punkten voll entspricht. Die fachliche Abdeckung bzw. Eignung mit Bezug auf den Vergabegegenstand ist ohne Einschränkungen gegeben. Es werden maximal 2 Referenzen bei der Punktevergabe im Kriterium 7 berücksichtigt. Bei Bewerbergemeinschaft werden die Werte von allen Mitgliedern für die Wertung addiert. Gleiches gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft. Von den Bewerbern, die für die Leistungserbringung geeignet sind, werden maximal drei Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Erweisen sich mehr als drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, wird auf der Grundlage der von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreichten Gesamtpunkte für die Eignung eine Rangliste aufgestellt. Die drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die im Kriterium 7 erreichte Punktzahl (Entscheidungskriterium). Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: 1. Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2. Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen und das entsprechende Leistungsportfolio kurz dar. 3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023 4. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen- und Sachschäden: jeweils mind. 1.000.000 EUR Vermögensschäden: 1.000.000 EUR Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 5. Erklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023. 6. Geben Sie bitte die Gesamtanzahl der mit der zu beauftragenden Leistung vergleichbaren und bereits erbrachten Dienstleistungsaufträge (Bereitstellung von Korrektursoftware) innerhalb der letzten drei Jahre an. Dazu ist die Benennung der Dienstleistungsaufträge in Kurz-/Listenform mit folgenden Angaben erforderlich: • Name und vollständige Anschrift des Referenzauftraggebers • Name, Telefon und E-Mailadresse eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber (jeweils freiwillig). Eine Kontaktherstellung über Bewerber muss möglich sein. • Kurztitel des Referenzprojektes • Inhalt der Leistung sowie Umfang (anhand der verwalteten Prüfungen und der verwalteten Zugriffe von Prüfern je Auftrag) • Erbringungszeitraum (Beginn und -ggfs. geplantes - Ende, falls die Leistung noch erbracht wird) Mindestanforderung: Es müssen mindestens zwei vergleichbare Dienstleistungsaufträge innerhalb der letzten drei Jahre mit den vollständigen Inhaltsanforderungen vorliegen. 7. Weisen Sie bitte zwei geeignete Referenzaufträge der letzten drei Jahre aus dem Bereich der Korrektursoftware von juristischen Prüfungen (Freitextklausuren) nach. Bitte beschreiben Sie die Referenzprojekte mit folgenden Inhalten: 1. Name und vollständige Anschrift des Referenzauftraggebers 2. Name, Telefon und E-Mailadresse eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber (jeweils freiwillig). Eine Kontaktherstellung über Bewerber muss möglich sein. 3. Kurztitel des Referenzprojektes 4. Ausgangssituation und Ziele des Auftrages 5. Inhalt, Art und Umfang Ihrer Leistungen, insbesondere: - Anzahl der Prüfungen sowie der Nutzenden des Korrektursystems - Kurze Beschreibung des Funktions-umfangs im Korrektursystem 6. Erbringungszeitraum (Beginn und Ende; bei laufendem Auftrag voraussichtliches Ende) 7. Umfang Ihrer Leistung (in Euro) 8. Eingesetzte Technologien 9. Angaben zur technischen Ausstattung, um die Verfügbarkeit der Software zu gewährleisten 10. Aufgetretene Schwierigkeiten und eingeleitete Maßnahmen Mindestanforderung: Zwei Referenzaufträge werden nachgewiesen Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
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Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis 5 der Vergabeverordnung. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: • Einreichung der vollständig ausgefüllten Vertraulichkeitsvereinbarung unmittelbar nach Zuschlagserteilung • Abgabe der "Verpflichtungserklärung Datenschutzrecht" durch alle für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung • Unterzeichnung eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Zuschlagserteilung |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Identifikationsnummer: ohne Postanschrift: Dresdner Straße 78 A Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +49 351 3264 5101 |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 17.03.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31.01.2025 12:00 Uhr |
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Bindefrist | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://evergabe.sachsen.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-193ab2fb171-625fd4d20d3f453a
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Identifikationsnummer: unbekannt Postanschrift: Dresdner Straße 78 A Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +49 351 3264 5101 |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Identifikationsnummer: k. A. Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Das Landesjustizprüfungsamt Sachsen (LJPA Sachsen) im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist als Prüfungsbehörde für die Organisation und geschäftsmäßige Durchführung der juristischen Prüfungen in Sachsen zuständig. Dabei werden jährlich jeweils zwei Prüfungskampagnen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit derzeit insgesamt mehr als 800 Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern durchgeführt. Hierzu gehört die Organisation und Durchführung der elektronischen Klausurbearbeitung (E-Klausur) im schriftlichen Teil der Prüfungen, welche in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bereits seit dem Jahr 2021 erfolgreich umgesetzt wird. Nahezu alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer wählten in den vergangenen Prüfungskampagnen das elektronische Prüfungsformat. In der staatlichen Pflichtfachprüfung wird die E-Klausur ab Februar 2025 pilotiert werden. Die E-Klausur wird dabei hinsichtlich der Software, Hardware und für den Vor-Ort-Support an den Prüfungstagen durch einen extern beauftragten Dienstleister unterstützt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll nun eine Softwarelösung für eine elektronische Korrekturfunktion (E-Korrektur) zur Bewertung der erstellten Freitextklausuren in den juristischen Prüfungen beschafft werden. Die Leistung soll als medienbruchfreier Anschlussprozess an die E-Klausur eine sichere Korrektur der Prüfungsarbeiten ermöglichen. Nutzerinnen und Nutzer der Korrekturfunktion sind die Prüferinnen und Prüfer der juristischen Prüfungen, welche sowohl am häuslichen Arbeitsplatz mit privaten Endgeräten oder am dienstlichen Arbeitsplatz die Korrekturen und Bewertungen vornehmen. Bewertungsgegenstand sind die Bearbeitungen der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Klausuren), die nach der Prüfung als PDF-Datei inhaltlich unveränderbar in der zu beschaffenden Korrektursoftware bereitgestellt werden sollen. Dabei wird jede Klausur durch zwei Prüferinnen oder Prüfer bewertet. Diese werden nacheinander tätig, wobei die Zweitprüferin bzw. der Zweitprüfer die Bewertung durch die Erstprüferin bzw. den Erstprüfer einsehen soll. Die Administration der zu korrigierenden Klausuren und die Zuordnung dieser zu den jeweiligen Erst- und Zweitprüferinnen und -prüfern soll unter Steuerung des LJPA mittels geeigneter Übertragungs- oder Schnittstellenfunktion erfolgen. Neben der Korrekturfunktion zur Bewertung der Klausuren ist auch die Notenvergabe und die Begründung der Bewertung als Freitext Teil der zu beschaffenden Leistung. Weitere Leistungsbestandteile sind die Bereitstellung einer Online-Ansichtsmöglichkeit der Korrektursoftware als Demonstrationsportal, die Mitwirkung an und inhaltliche Umsetzung von niederschwelligen Grundlagenschulungen im Onlineformat für die Nutzerinnen und Nut-zer der Software sowie Leistungen für den softwareseitigen Support sowie die Bereitstellung von Lizenzen für die Prüferinnen und Prüfer. Die Leistung soll gemeinsam mit dem Auftragnehmer entwickelt werden. Die Leistungsbestandteile sind in beiden juristischen Prüfungen identisch. Geplant ist, die Funktion schrittweise in den Klausurdurchgängen zu pilotieren, um langfristig ein durchgängig elektronisches Prüfungs- und Korrekturformat in den juristischen Prüfungen zu etablieren. Geplant ist der Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrags Typ A mit Pflege für die reinen "Softwareleistungen" sowie der Abschluss eines ergänzenden EVB-IT Dienstvertrags für die Leistungsbestandteile Onlineberatung und Support. Die geplante Vertragslaufzeit ist ab dem Zuschlag bis zum 31.12.2026, jeweils mit der Option der einmaligen Verlängerung bis zum 31.12.2027, vorgesehen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.06.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2026 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die Option, eine einmalige Verlängerung bis zum 31.12.2027 vorzunehmen. |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |