Bekanntmachung
Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen OLG-VI.4-E1420/21/2
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Oberlandesgericht Dresden Identifikationsnummer: ohne Internet-Adresse (URL): https://www.justiz.sachsen.de/olg Postanschrift: Schloßplatz 1 Postleitzahl / Ort: 01067 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland Kontaktstelle: Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.4 E-Mail: vergabestelle@olg.justiz.sachsen.de Telefon: 000 Fax: +49 351446-1299 Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: OLG-VI.4-E1420/21/2 Titel: Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen Beschreibung: Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht. Bedingung: a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG). Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 60160000-7 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 64121100-1 Weitere CPV-Code Hauptteile: 64112000-4 |
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Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 00000 Bundesrepublik Deutschland NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Es sind entsprechende Eigenerklärungen abzugeben. |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Angebote für alle Lose erforderlich: Nein | |
Zusätzliche Informationen | |
Losverteilung | |
Höchstzahl an Losen | Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5 Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5 |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Bieter haben die Anlage 3 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben • Rechtsform • Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend) • Firma, Geschäftsführer/Inhaber, vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz • USt-ID • bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsnachname • Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail) • Angaben zu Unterauftragnehmern • Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis, § 4 PostG) der Bundesnetzagentur • Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist • Entgeltgenehmigung, nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist (§ 62 Abs. 3 PostG) (Kopie ist spätestens bis zum 4. Juni 2025 einzureichen) Sofern ein Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will (Unterauftragnehmer), ist dies in Anlage 3 Bieterangaben zu vermerken und die Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den Justizdienststellen und/oder für die Zustellungen beim Empfänger beauftragt werden, ist entsprechend auszufüllen. Das Verzeichnis der Unterauftragnehmer kann bereits ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Sofern das Verzeichnis der Unterauftragnehmer dem Angebot nicht beigefügt ist, wird die Vergabestelle entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV vor Zuschlagserteilung von den Unternehmen/Bietern, die in die engere Wahl kommen, die ausgefüllte Liste der Unterauftragnehmer abfordern. Die Vorlage hat dann unverzüglich binnen einer Frist von fünf Tagen zu erfolgen. Bei einer sehr hohen Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Für diesen Fall hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte ein Unterauftragnehmer diese Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV). Diese Eigenerklärung ist bei Abgabe des Angebotes miteinzureichen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 2), dass • über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, • sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, • die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nicht vorliegen, • keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, • der Bieter den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist, • der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung abgegeben hat, • die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, • einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt, • die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und • dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Für den Fall, dass die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen. Bieterangaben (Anlage 3): • zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre), • zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz bezüglich der angebotenen Leistung in den letzten drei Jahre, • zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, • zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen - pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden; die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht unterschreiten - der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen sowie • bei welchem Versicherungsunternehmen die Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Unterauftragnehmer (Anlage 7): • Das Verzeichnis derjenigen Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den Dienststellen und/oder für die Zustellungen beim Empfänger beauftragt werden, kann bereits ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Sofern das Verzeichnis der Unterauftragnehmer dem Angebot nicht beigefügt ist, wird die Vergabestelle entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV vor Zuschlagserteilung von den Unternehmen/Bietern, die in die engere Wahl kommen, die ausgefüllte Liste der Unterauftragnehmer abfordern. Die Vorlage hat dann unverzüglich binnen einer Frist von fünf Tagen zu erfolgen. • Bei einer sehr hohen Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Für diesen Fall hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte ein Unterauftragnehmer diese Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV). Diese Eigenerklärung ist bei Abgabe des Angebotes miteinzureichen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Bietererklärung (Anlage 3): • namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) • drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren • Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis, § 4 PostG) der Bundesnetzagentur. • Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist. • Entgeltgenehmigung nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist (§ 62 Abs. 3 PostG) (Kopie ist spätestens bis zum 4. Juni 2025 einzureichen) • Beschreibung des Betriebsablaufes und -organisation (unter Beifügung geeigneter Unterlagen) • Benennung der Kriterien, die für die Auswahl und Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter, Erscheinungsbild (Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?) • Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller Unterauftragnehmer vorzulegen. • Angaben zum Reklamationsmanagement • Ist die Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann? Eigenerklärung (Anlage 5): • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen Alle genannten Anlagen nebst den weiter geforderten Dokumenten sind mit dem Angebot einzureichen. |
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Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a) Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der Anlage 2 zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) und die Postzustellung (CPV-Referenznummer 64121100-1) ist. Das vorliegende Verfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass durch die zur Ausführung der Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. der Fahrzeuge von Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während der Vertragslaufzeit (1.November 2025 bis 31. Oktober 2027) bezogen auf den ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. August 2021 bis 31. Dezember 2025) eingehalten werden (§ 10 des Vertrages). Außerdem ist die Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II der Anlage 3a anzugeben. |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Nein |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 19.05.2025 24:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 105 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 20.05.2025 10:00 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://evergabe.sachsen.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19614563c95-82841c155138eca
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Identifikationsnummer: unbekannt Internet-Adresse (URL): https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Identifikationsnummer: nicht bekannt Internet-Adresse: (URL) https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (Los 1) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Dresden Beschreibung: Los 1 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Dresden Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Dresden (Los 1) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 1 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Dresden. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht. Bedingung: a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG). Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 1 - Region Dresden im zweijährigen Vertragszeitraum 230.546 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 1 - Region Dresden kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 60160000-7 Weitere CPV-Code Hauptteile: 64121100-1 Weitere CPV-Code Hauptteile: 64112000-4 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 00000 Bundesrepublik Deutschland NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.11.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.10.2027 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Ja CVD-Vertragssart: Sonstiger Dienstleistungsvertrag |
Beschaffungsinformationen (Los 2) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Leipzig Beschreibung: Los 2 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Leipzig Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Leipzig (Los 2) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 2 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Leipzig. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht. Bedingung: a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG). Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 2 - Region Leipzig im zweijährigen Vertragszeitraum 268.218 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 2 - Region Leipzig kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 60160000-7 Weitere CPV-Code Hauptteile: 64121100-1 Weitere CPV-Code Hauptteile: 64112000-4 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 00000 Bundesrepublik Deutschland NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.11.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.10.2027 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Ja CVD-Vertragssart: Sonstiger Dienstleistungsvertrag |
Beschaffungsinformationen (Los 3) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Zwickau Beschreibung: Los 3 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Zwickau Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Zwickau (Los 3) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 3 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Zwickau. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht. Bedingung: a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG). Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 3 - Region Zwickau im zweijährigen Vertragszeitraum 103.912 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 3 - Region Zwickau kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 60160000-7 Weitere CPV-Code Hauptteile: 64121100-1 Weitere CPV-Code Hauptteile: 64112000-4 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 00000 Bundesrepublik Deutschland NUTS-3-Code: DED45 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.11.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.10.2027 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Ja CVD-Vertragssart: Sonstiger Dienstleistungsvertrag |
Beschaffungsinformationen (Los 4) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Chemnitz Beschreibung: Los 4 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Chemnitz. Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Chemnitz (Los 4) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 4 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Chemnitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht. Bedingung: a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG). Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 4 - Region Chemnitz im zweijährigen Vertragszeitraum 192.410 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 4 - Region Chemnitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 60160000-7 Weitere CPV-Code Hauptteile: 64121100-1 Weitere CPV-Code Hauptteile: 64112000-4 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 00000 Bundesrepublik Deutschland NUTS-3-Code: DED41 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.11.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.10.2027 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Ja CVD-Vertragssart: Sonstiger Dienstleistungsvertrag |
Beschaffungsinformationen (Los 5) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Görlitz Beschreibung: Los 5 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Görlitz Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Görlitz (Los 5) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 5 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht. Bedingung: a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG). Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 5 - Region Görlitz im zweijährigen Vertragszeitraum 97.556 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 5 - Region Görlitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 60160000-7 Weitere CPV-Code Hauptteile: 64121100-1 Weitere CPV-Code Hauptteile: 64112000-4 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 00000 Bundesrepublik Deutschland NUTS-3-Code: DED2D Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.11.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.10.2027 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Ja CVD-Vertragssart: Sonstiger Dienstleistungsvertrag |